"Es gibt Fälle, in denen die gesetzliche Pflicht zur Rufnummernportierung nicht gilt. Denn nicht jede Mobilfunkmarke ist auch gleichzeitig ein eigenständiges Unternehmen. Doch genau so hat der Gesetzgeber die Rufnummernmitnahme definiert: Als Wechsel von einem Unternehmen zu einem anderen." Wenn sich die Nutzer für einen Anbieterwechsel entscheiden, weil der neue Anbieter beispielsweise günstiger ist, kann es also passieren, dass die beiden Mobilfunkmarken zum selben Unternehmen gehören und die Portierung abgelehnt wird.
Teilweise positionieren die Unternehmen ihre Mobilfunkmarken und Tarife ganz unterschiedlich. Deshalb können die Kunden kaum erkennen, zu welchem Unternehmen eine Marke gehört. Zudem sind die Marken-Logos und Webseiten oft ganz unterschiedlich gestaltet. Die Nutzer können aber trotzdem herausfinden, zu welchem Unternehmen eine Marke gehört. Kuch erklärt: "Die wichtigste Anlaufstelle ist das Impressum auf der Webseite. Dort steht in der Regel nicht nur der Name der Mobilfunkmarke, sondern auch das Unternehmen, das die Marke betreibt."
Nach teltarif.de-Informationen kommt es in der Praxis selten vor, dass eine Portierung mit Verweis auf dasselbe Unternehmen abgelehnt wird.
Sollte es doch dazu kommen, rät Kuch: "Wird ein Portierungsantrag abgelehnt, ist es ratsam, dass die Kunden sich zunächst mit dem Kundenservice in Verbindung setzen." Lehnt der Anbieter die Portierung weiterhin ab, sollten die Interessenten androhen, das Mobilfunk-Unternehmen zu wechseln. Geht der Provider auch darauf nicht ein, sollte der Vertrag oder die Prepaidkarte tatsächlich gekündigt und die Nummer zu einem anderen Anbieter portiert werden. "Wenn sich der Anbieter auf keine Portierung innerhalb des Unternehmens einlassen will, kann die Handynummer auf jede Prepaidkarte portiert werden – hierfür eignen sich auch kostenlose Freikarten. Anschließend lässt sich die Nummer zur ursprünglich gewünschten Marke portieren", sagt Kuch.
Allerdings können im ungünstigsten Fall doppelte Portierungskosten entstehen.
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