Nach mehr als 16 Monaten will die Staatsanwaltschaft Schwung in das Strafverfahren gegen die S&K-Verantwortlichen bringen. Wie das Handelsblatt berichtet, soll dafür die Anklage auf schweren banden- und gewerbsmäßigen Betrug eingestellt werden. Übrig bliebe so die Verhandlung der Untreuevorwürfe. Die Angeklagten würden sich bei Gesprächen kooperativ zeigen.
Dem Oberstaatsanwalt zufolge hätte dieses Vorhaben zwar kaum Auswirkungen auf das zu erwartende Strafmaß, geschädigte Anleger verunsichert es dennoch. „Sie fragen sich, inwieweit es ihre Forderungen gegen die Verantwortlichen beeinflussen könnte. Die Freude über ein mögliches baldiges Prozessende wird so geschmälert“, weiß der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Betroffene Anleger sollten ihre Zweifel daher zum Anlass nehmen, um unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Anspruchsgegner, da nicht nur die Angeklagten in Betracht zu ziehen sind. H. Heinze: „Auf diese Weise gelingt es den Geschädigten, die Verluste so gering wie möglich zu halten.“ Die Vereinsanwälte des DFMS stehen S&K-Anlegern mit einer kostenfreien Erstberatung zur Seite.
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