Eine reichhaltige Ernte für Anleger aus ihren Investitionen in Edelhölzer in Bulgarien blieb aus. Von den attraktiven Renditeversprechen haben die ca. 5000 Käufer der Beteiligungen „nobilisVita“, „nobilisPriva“ und „nobilisRent“ nichts mehr. Die Bafin untersagte im März 2016 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen, da kein gesetzeskonformes Prospekt an die Bafin ausgehändigt wurde. Das Verbot wurde laut Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ausgesprochen und sollte ein Warnzeichen für jeden Anleger sein.
Basierend auf dieser Tatsache, stellt sich der DFMS die Frage: Sind Anlageberater ihrer Informations- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen oder stecken gesetzliche Fehler im Prospekt? In so einem Fall haben Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz.
,,Warum hat man der Bafin nach einem Jahr noch immer kein Prospekt vorgelegt? Allein diese Tatsache lässt Vermutungen eines nicht tragfähigen Geschäftsmodells zu. Bei nachhaltigen Geldanlagen wäre oft das ökologische Gewissen der Anleger ausgenutzt“, so der DFMS Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de) H.Heinze.
Wer kein Holzkopf sein will, darf auf die Prüfung seiner Anlage nicht verzichten. Der DFMS bietet eine kostenlose Erstbewertung.
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