Im Anschluss zeigte sich der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen mit dem Ergebnis überaus zufrieden: „Ich sehe dieses Verfahren als Teil unseres jahrzehntelangen Kampfs für die Gewerkschaftsfreiheit. Das Gesetz ist ganz klar verfassungswidrig, weil es die CGM und andere kleine Gewerkschaften massiv in ihren grundgesetzlich geschützten Freiheiten beschränkt. Den Beschwerdeführern ist es gestern und heute gelungen, dem Gericht in den Anhörungsterminen die katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetzes vor Augen zu führen. Dagegen haben es die Unterstützer des Gesetzes – neben der Bundesregierung sind dies insbesondere der DGB und die Arbeitgeberverbände – nicht geschafft, eine Rechtfertigung für die massiven Eingriffe des Gesetzes in die Grundrechte der CGM und der anderen Gewerkschaften vorzubringen. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig erklären wird.“
Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nicht vor Ablauf einiger Monate zu rechnen.
Für die CGM vor dem Bundesverfassungsgericht: Justiziar Martin Gerhardt, Bundesvorsitzender Adalbert Ewen und der Prozessbevollmächtigte RA Benjamin Butz (Foto: v.l.n.r.)
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2484788-0
Telefax: +49 (711) 2484788-21
http://www.cgm.de
Telefon: +49 (711) 2484788-13
E-Mail: presse@cgm.de