Canada-Gold-Trust: Treuhänderin Xolaris zu Schadensersatz verurteilt

Am Landgericht Konstanz wurden am 17.02.2017 zwei Urteile gegen die Xolaris Service GmbH (Konstanz), die Fonds-Treuhandgesellschaft der Canada Gold Trust II KG und die Fondsverantwortlichen zu Schadensersatz verurteilt. Zudem wurde ein Kapitalanlageberater wegen Täuschung der Anleger verurteilt. Alle Betroffen sollten ihre Aussicht auf Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater schnellstmöglich prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS).

Das kanadische Gebiet um Quesnel wurde von der Canada Gold Trust GmbH als ertragsreiche und rentable Goldanlage angepriesen. Anleger erhofften sich hohe Zinsauszahlungen. Durch geringe Minenaktivität und nur feinkörniges Goldvorkommen scheiterte das Konzept. Trotz Gutachten, dass 2011 das Ertragsgebiet in Frage gestellt hat, wurden besonders bei Canada Gold Trust II die Erwartungen hochgeschraubt. Das Landgericht bewies dies anhand des Prospektes. Damit würde sich eine Prospekthaftung für den Geschäftsführer der Canada Gold Trust GmbH, sowie für die Xolaris Service GmbH und den Vertrieb begründen.

Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de) H.Heinze: ,, Anhand dieser gerichtlichen Feststellung sollten Anleger nicht lange warten und ihre Ansprüche prüfen lassen." Der DFMS bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Erstberatung

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