Ende Januar 2017 wurde der neue Investor der Modehaus-Kette Wöhrl bekannt. Ein Enkel des Firmengründers wird die Geschäfte fortan lenken. Den Anleihe-Inhabern nützt dies wenig. Medienberichten zufolge werden sie Verluste zwischen 80 und 90 Prozent zu beklagen haben. „Zwar fällt die Insolvenzquote damit wesentlich höher aus als in ähnlich gelagerten Fällen, Wöhrl-Anlegern zaubert dies aber sicher nicht einmal ein müdes Lächeln auf die Lippen. Schließlich sind trotzdem fast ihre kompletten Investitionen futsch“, weiß der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Diese Verluste gilt es nun so schnell wie möglich zu kompensieren. Deshalb sollte zum weiteren Vorgehen nicht nur eine fachmännische Forderungsanmeldung gehören. H. Heinze: „Ich rate allen Betroffenen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Vermittler oder Anlageberater können hierfür in Betracht kommen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben.“ Anleger, die sich an den DFMS wenden, erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres Falles.
Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de