Insolvenz der Valerum Invest AG – Das müssen Anleger jetzt berücksichtigen

Die Valerum Invest AG (Berlin) ist nun offiziell pleite. Am 10. Mai 2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 36v IN 1105/17). Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät betroffenen Kunden, auch darüber hinausgehende Ansprüche prüfen zu lassen.

Anfang des Jahres war der Immobilienspezialist Valerum Invest noch an der Insolvenz vorbeigeschrammt. Eine Krankenkasse hatte wegen ausstehender Forderungen Insolvenzantrag gestellt, zog diesen aber einen Tag später zurück. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hob infolgedessen das vorläufige Insolvenzverfahren wieder auf. Am 30. März 2017 wurde jedoch erneut ein solches Verfahren eingeleitet. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Auch dieses Mal wollte laut fondstelegramm eine Krankenkasse wissen, ob Valerum noch zahlungsfähig ist. Jetzt führte dies zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.“

Valerum hatte interessierten Anlegern Direkt- und Crowdinvestments in Immobilien und Selfstorage-Parks angeboten. Letztere vertrieb das Unternehmen unter der Bezeichnung „RenditeLAGER“. Nach dem Erwerb konnten die Kunden die Sachwerte weitervermieten. „Im Zuge der Insolvenz sollten diese nun fachmännisch prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sie gegen Valerum haben. Bestehende Forderungen sind dann fristgerecht zum 23. Juli 2017 zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch gilt zu erörtern, ob Ansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung bestehen und wer hierbei der Anspruchsgegner ist“, erläutert Heinze. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen diesbezüglich sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel