Nachdem Anfang April über die FHH Fonds Nr. 10 und 12 reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurden, hat es nun die FHH Fonds Nr. 11 und 14 erwischt. Auch die Anleger dieser Schiffsfonds sind angehalten, ihre Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle anzumelden. Im Falle des FHH Fonds Nr. 11 wurde die Frist auf den 18. Juli 2017 terminiert. „Da neben dieser auch die Form zu wahren ist, rate ich zu fachmännischer Unterstützung“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Dieser sieht zudem seine Annahme vom April bestätigt: „Als die FHH Fonds Nr. 10 und 12 in reguläre Insolvenzverfahren rutschten, befürchtete ich bereits, dass auch die FHH Fonds Nr. 11 und 14 dieses Schicksal ereilen wird. Deshalb riet ich auch diesen Anlegern bereits damals dazu, ihrer Ansprüche prüfen zu lassen. Betroffene, die bisher davon absahen, sollten spätestens jetzt diese Maßnahme ergreifen.“ So könnten Anlageberater oder Vermittler in der Haftungspflicht stehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über Risiken oder etwaige Rückvergütungen aufgeklärt haben und noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Vereinsanwälte des DFMS geben auf Anfrage eine erste, kostenfreie Einschätzung der individuellen Chancen.
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