Trotz Freisprecheinrichtung: Handygebrauch am Autosteuer auf Minimum beschränken

Smartphones, Navigationsgeräte und Bordcomputer sind inzwischen in Autos eine Selbstverständlichkeit. Kehrseite der Medaille: Ablenkung am Steuer gilt inzwischen als häufigste Unfallursache. Zwar gibt es hierzu keine offizielle Statistik, doch sind sich alle Experten in dieser Einschätzung einig. Auch Informationskampagnen und höhere Bußgelder bei Handynutzung am Steuer – derzeit mindestens 100 Euro – konnten an dem Trend bislang nicht ändern. Dabei nehmen die möglichen Ursachen für eine Ablenkung sogar noch zu: „Autos haben immer umfangreichere Komfortelemente und Multimedia-Funktionen integriert. Fahrerinnen und Fahrer sollten ihren Gebrauch auf das absolut Notwendige beschränken, denn der Blick gehört auf die Straße“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Die Straßenverkehrs-Ordnung verweist ausdrücklich darauf, dass der Blick zur Bedienung nur kurz vom Straßenverkehr abgewendet werden darf, wenn es die Fahrsituation erlaubt. Besonders riskanter Trend: Videos auf dem Smartphone zu schauen oder TV-Livestreaming sind für den Fahrer absolut tabu, selbst wenn das Mobiltelefon in einer Halterung installiert ist.

Immer auf das Fahren konzentrieren

Ideal ist es vielmehr, wenn möglichst jede Tätigkeit vermieden wird, die nichts mit dem Fahren an sich zu tun hat. „Ein Fahrer – egal ob auf zwei oder vier Rädern – hat die Verantwortung, sein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu steuern. Alles, was ihn davon ablenkt, sollte unterbleiben“, betont Mißbach. Beispiel: Wer eine Sekunde auf das Smartphone blickt, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter zurück, ohne zu sehen, was auf der Straße passiert.

Kommt es zum Unfall, weil der Fahrer durch die Nutzung seines Handys abgelenkt war, ist dies im Nachhinein meist leicht festzustellen. So ist die Polizei in diesen Fällen berechtigt, Handy oder andere Mobilgeräte sicherzustellen und die Nutzerdaten mit dem Zeitpunkt des Unfalls zu vergleichen – besonders bei schwereren Vorfällen ein inzwischen gängiges Verfahren. Ist dann nachweisbar, dass das Smartphone benutzt wurde, hat das bei einem Unfall erhebliche Konsequenzen für die Schuldfrage.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel