TÜV Rheinland: Bei Feuerwerk Gebrauchsanweisungen genau beachten

Zwar gibt es keine offizielle Statistik, aber regelmäßig kommt es im Umgang mit Böllern oder Feuerwerk zu Unfällen. Ein Grund, warum die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik streng reguliert. Rechtlich zugelassen sind Feuerwerkskörper der Kategorien F1 ab 12 Jahre sowie – an Silvester vielerorts ohne weitere Genehmigung – ab einem Mindestalter von 18 Jahren auch der Kategorie F2. Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden – auch an Silvester. Wichtig: Kindern unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Für sie gibt es geeignetes Kinderfeuerwerk, das ebenso viel Freude machen kann.

Durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern lassen sich Gefahren generell vermeiden, denn oft ist bei Unfällen Leichtsinn im Spiel. Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland „Bei der Verwendung von Feuerwerk gilt am besten das gleiche wie am Autosteuer: Finger weg vom Alkohol. Ebenso wichtig ist es, die Gebrauchsanweisung genau zu beachten.“ Außerhalb der Silvesterzeit gilt: Bei Volksfesten, Hochzeitsfeiern oder rundem Geburtstag müssen generell Feuerwerke von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Und im Fußballstadion sind Feuerwerkskörper und Pyrotechnik ohnehin komplett tabu.

Geprüfte Produkte besitzen CE-Zeichen mit einer Registriernummer

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten wie beispielsweise TÜV Rheinland getestet wurden. Geprüfte Produkte kann man am CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer erkennen. Die Fachleute von TÜV Rheinland empfehlen auch, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen, beispielsweise Supermärkte, Baumärkte und Warenhäuser. Selbst wenn der Kauf von Böllern und Raketen bereits nach den Weihnachten möglich ist, tatsächlich erlaubt ist das Abbrennen trotzdem nur an Silvester und am Neujahrstag.

Gebrauchsanweisung beachten: Raketen nie aus der Hand zünden

Wer keine Verletzungen oder Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Ferner sollte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen eingehalten werden. „Feuerwerkskörper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden“, so Weiskirchen. Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte geben über weitere spezielle Regelungen oder Verbote Auskunft, oft beispielsweise auf der Internetseite. Generell empfiehlt es sich, während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten. Herumfliegenden Böller und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder die Wohnung gelangen.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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