Haftstrafen für Ex-Infinus Manager

Das Landgericht Dresden verurteilte am 9. Juli 2018 sechs Angeklagte der insolventen Infinus Unternehmungsgruppe (Dresden). Die Strafen belaufen sich auf mehrere Jahre Haft. Ihnen wurde gewerbsmäßiger Bandenbetrug und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Dieses Urteil wird entscheidende Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Prozess der Anleger haben, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei BKR Rechtsanwälte (Jena).

Für fünf Ex-Manager und einem weiteren Mitarbeiter hat das Dresdner Landgericht am 9. Juli 2018 die Freiheitsstrafe ausgesprochen. Laut Anklage wurde ein Schneeballsystem von den ehemaligen Führungskräften betrieben. Etwa 22.000 Anleger mit einem Gesamtvermögen von rund 312 Millionen Euro wurden mittels dieses Systems hinters Licht geführt.

Nach mehr als 160 Prozesstagen wurde, laut Urteil, folgende Strafen verkündet:  Jörg Biehl 8 Jahre, Andreas Kison 4 Jahre und 6 Monate, Rudolf Ott 6 Jahre und 10 Monate, Kewa Kadkhodai 6 Jahre, Siegfried Bullin 5 Jahre und 10 Monate, Jens Pardeike 5 Jahre und 4 Monate.

„Bei einem rechtskräftigen Urteil haben geschädigte Anleger die Möglichkeit, erfolgreich gegen die Hintermänner vorzugehen und diese direkt auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen“, so RA Kilian. „Bisher hat der Insolvenzverwalter die deliktisch angemeldeten Forderungen vorläufig bestritten. Das könne sich mit diesem Urteil stark ändern. Wir empfehlen daher, Ihre Ansprüche im Einzelfall umgehend prüfen zu lassen.“

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