Neuer GÖD-Mantelrahmentarifvertrag definiert gültige tarifliche Regelung für die Ausdehnung der Arbeitszeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Der neue Manteltarifvertrag zwischen BDSW und GÖD entspricht inhaltlich weitestgehend dem vorhergehenden Vertrag. Aufgenommen wurden drei Änderungen:
- Die Kündigungsfrist während der Probezeit wurde von vier auf sieben Tage verlängert.
- Die Länge der Befristungsmöglichkeit wurde von 30 auf 24 Monate verkürzt.
- Die Anzahl der Tage der Freistellung wurde in den Fällen der Ziffern 1.1. bis 1.4. des § 9 MRTV von einem auf zwei Tage erhöht.
Entscheidend ist, dass Arbeitszeiten in Sicherheitsunternehmen auch in Zukunft auf über 10 Stunden ausgedehnt werden können. Voraussetzung für die Gültigkeit des neuen Mantelrahmentarifvertrages ist, dass im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass er Teil des Arbeitsverhältnisses ist.
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