Die neuen Tarifklauseln ermöglichen es, bei Neueinstellungen in bestimmten Lohn- und Gehaltsgruppen Arbeitsverträge so auszugestalten, dass für maximal 24 Monate ein um 20 Prozent niedrigeres Bruttoentgelt vereinbart werden kann. Hintergrund hierfür ist, dass oftmals Beschäftigte ohne Berufsausbildung oder mit Vermittlungshemmnissen nicht die hinreichenden sprachlichen oder fachlichen Fähigkeiten aufweisen, die das jeweilige Berufsbild verlangt. Das kann beispielsweise der Fall sein bei Langzeitarbeitslosen, Asylbewerbern und anderen Zuwanderergruppen. Deren fachliche Defizite können in der zweijährigen Einarbeitungszeit nunmehr gezielt angegangen und beseitigt werden, um eine einfachere und schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu bewirken.
Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg erläuterte die Absichten der Tarifpartner: „Die hohen Löhne im SHK-Handwerk waren für manche Gruppen ein zu großes Einstellungshemmnis. Uns eint die feste Überzeugung, dass alle Beschäftigten, mit und ohne Berufsausbildung ebenso wie unsere Meister oder Techniker gleichermaßen am Arbeitsmarkt teilhaben sollten.“
Markus Malm, CGM-Landesvorsitzender aus Baden-Württemberg, ergänzte: „Teilhabe am Arbeitsmarkt führt zu sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Anbindung. Sie ist für uns daher Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Integration von Zuwanderern und auch für die gezielte Aktivierung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen.“
Die Tarifpartner zeigten sich überzeugt, dass Arbeit und gesellschaftliche Kontakte stets einer „bloßen Verteilung“ staatlicher Sozialleistungen vorzuziehen seien: „Gezielte Aktivierung ist besser als passive Alimentierung.“ Das von der neuen Bundesregierung angekündigte Sonderprogramm mit deutlich „verlängerten“ Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose werde zwar beidseitig begrüßt, reiche aber in Baden-Württemberg alleine nicht aus, weil die Einstiegslöhne in der SHK-Branche auch für Hilfskräfte deutlich höher lägen als der gesetzliche Mindestlohn.
Die gemeinsamen Anstrengungen seien nicht nur Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, sondern auch notwendige Folge zur Gestaltung des demographischen Wandels. „In vielen Regionen unseres Bundeslandes werden Arbeitskräfte bereits jetzt rar, was zukünftige Wachstumschancen beeinträchtigt“, so die Tarifpartner. Mit der Arbeitsmarktintegrationsklausel haben die SHK-Betriebe nun ein Werkzeug an der Hand, um bis zu der zunächst vorgesehenen Tariflaufzeit bis Ende April 2022 unter diesen Bedingungen Beschäftigte einzustellen, die noch nicht oder nicht mehr den Anforderungen des Berufsbildes eines Anlagenmechanikers SHK genügen.
Infobox:
Gesetzlicher Mindestlohn 2018: 8,84 Euro
Gesetzlicher Mindestlohn 2019: 9,19 Euro
Tariflicher Lohn* ungelernter Helfer: 14,52 Euro
Tariflicher Lohn* ungelernter Helfer: 11,62 Euro (neu, Arbeitsmarktintegrationsklausel)
* in der SHK-Branche Baden-Württemberg
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