„Gerne würde ich an dieser Stelle verkünden, dass 2018 die Politik alles dafür unternommen hat, einfache und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit zu schaffen. Doch obwohl selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede auf dem Deutschen Arbeitgebertag Ende November betonte, dass „wir Flexibilitätsinstrumente wie zum Beispiel die Zeitarbeit benötigen“, handelt die Politik genau gegenteilig. Die Herausforderungen für die Personaldienstleister, die sich aus dem handwerklich nicht überzeugenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ergeben, sind weiterhin groß. In diesem Jahr haben erstmalig sowohl die komplizierten und nicht ausgegorenen Equal-Pay-Regelungen gegriffen als auch die Höchstüberlassungsdauer, für deren Abschaffung der BAP weiterhin eintreten wird. Es kann nicht sein, dass uns quasi ein Berufsverbot nach 18 Monaten Überlassungsdauer vom Gesetzgeber auferlegt wird. Zudem stieg der Beratungsbedarf unserer Mitglieder noch einmal deutlich durch die 2018 von der Bundesregierung beschlossene und alle belastende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch in diesem Jahr hat der BAP viel Zeit und Kraft darauf verwendet, seine Mitglieder mittels zahlreicher Veranstaltungen, Rundschreiben und Telefonberatung fit für die Folgen des AÜG und der DSGVO zu machen. Auch 2019 wird der Verband allen Mitgliedern hierbei wieder tatkräftig zur Seite stehen.
Aber so groß die Knüppel auch waren, die uns die Politik zwischen die Beine warf, zeigten sich die Personaldienstleister hiervon unbeeindruckt. Mehr noch: Sie haben wieder einmal unter Beweis gestellt, dass sie sich nicht nur flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen, sondern dabei auch bemerkenswerte Erfolgsgeschichten schreiben. Im zu Ende gehenden Jahr hat die Branche bei der Beschäftigung von Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen Überdurchschnittliches geleistet. Ausgehend von einem geringen Anteil der Zeitarbeitenden von 2,8 Prozent an der Gesamtbeschäftigung wäre zu erwarten gewesen, dass nur etwa 2.000 Geflüchtete 2017 eine Anstellung bei einem Personaldienstleister gefunden haben. Dass es jedoch deutlich mehr sind, belegen die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Mehr als 28.200 Schutzsuchende aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern haben zwischen August 2017 und Juli 2018 ihre Arbeit bei einem Personaldienstleister begonnen. Somit fand mehr als ein Drittel der insgesamt 79.500 Geflüchteten, die ihre Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beenden konnten, eine Anstellung in der Zeitarbeit. Unsere Branche bietet Geflüchteten damit eine echte Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt!
Doch nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Langzeitarbeitslose haben die Personaldienstleister beim Wiedereinstieg ins Berufsleben in diesem Jahr Erfolge erzielt. Denn die Zahlen der BA zeigen, dass fast jeder fünfte ehemals Langzeitarbeitslose, der 2018 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat, eine Anstellung in der Zeitarbeit gefunden hat. Es lässt sich also ganz objektiv feststellen, dass Personaldienstleister sowohl für Geflüchtete als auch für Langzeitarbeitslose die wichtigste Zugangsmöglichkeit zum deutschen Arbeitsmarkt sind. Nicht zu vernachlässigen ist dabei, dass Menschen, die durch Zeitarbeit ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, in der überwiegenden Mehrheit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bleiben und ihnen so ein längerfristiger Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland gelingt. So waren 65 Prozent der zuvor Arbeitslosen auch zwölf Monate nach ihrer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
So kann man ohne Übertreibung sagen: Wir leisten Großes bei der Integration von „Zielgruppen des Arbeitsmarktes“. Das Thema Rekrutierung von geeignetem Personal, welches zuverlässig und kompetent einen tollen Job macht, bleibt ein Dauerbrenner. Den vielfältigen Arbeitgebern in Deutschland vermitteln wir passgenau qualifizierte Beschäftigte, die unsere Kunden so wirtschaftlich voranbringen. Die richtigen Leute zur richtigen Zeit am richtigen Ort, darin sind wir stark.
Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass diese Kompetenzen der Zeitarbeitsbranche vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels auch im kommenden Jahr gefragt sein wird. Einem Jahr übrigens, in dem der BAP 50 Jahre Verbandsgeschichte feiert: Im Januar 1969 schlossen sich erste deutsche Unternehmen zum Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) zusammen, dem Vorvorgängerverband des BAP. 50 Jahre nach der Geburtsstunde der Zeitarbeitsbranche wird diese 2019 erneut unter Beweis stellen, dass sie als Arbeitsmarkt- und Flexibilisierungsinstrument in einer globalisierten Wirtschaft nicht mehr wegzudenken ist und zudem ungeachtet aller widrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut ihre beachtliche Integrationsfunktion erbringt.“
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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