TÜV Rheinland: Lärm verringert die Leistungsfähigkeit

Gespräche von Kollegen stören Beschäftigte am Arbeitsplatz am meisten. Das ergab eine repräsentative Umfrage zu Lärm am Arbeitsplatz, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im März 2019 im Auftrag von TÜV Rheinland unter 1.000 Personen durchgeführt hat. „Damit Lärm störend wirkt, muss er nicht übermäßig laut sein. Bei hoch konzentrierten Tätigkeiten wie dem Lektorieren eines Textes oder Programmieraufgaben wird schon ein normales Gespräch als störend empfunden. Dabei nehmen die Betroffenen die Beeinträchtigung oftmals gar nicht bewusst wahr. Auf Dauer fühlen sie sich jedoch gestresst“, weiß Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Tag gegen Lärm: Laute Geräusche schädigen nicht nur das Gehör

Zum Tag gegen am 24. April weisen die Fachleute darauf hin, dass laute Geräusche das Gehör besonders belasten und schädigen können – gleich ob das Dröhnen eines Presslufthammers oder der voll aufgedrehte Music-Player. Für den Player gilt: Schon nach einer Stunde Musikhören bei voller Lautstärke ist normalerweise die Belastungsgrenze der Ohren für eine ganze Woche erreicht. Jeder weitere Lärm wirkt dann schädlich.

Doch auch leise Geräusche beeinträchtigen das Wohlbefinden und die Gesundheit von Beschäftigten. Das gilt vor allem für Gespräche oder unregelmäßige Töne wie das Klingeln von Telefonen. Diese Geräusche werden bewusst oder unbewusst wahrgenommen und lenken die Aufmerksamkeit von der Arbeitsaufgabe ab. Die Beschäftigten fühlen sich belästigt, ärgern sich oder werden nervös. Aber auch ohne diese Gefühle kann der Lärm wortwörtlich auf die Nerven gehen: Der Körper reagiert mit Blutdruckanstieg, einer höheren Herzfrequenz oder Muskelanspannung. Stresshormone werden ausgeschüttet, die zum Beispiel hemmend auf Magen und Darm wirken können. Auf Dauer begünstigen diese Reaktionen des Körpers unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ablenkung steigert die Fehlerhäufigkeit und die Unfallgefahr

Am Arbeitsplatz wirkt sich die Lärmbelastung auch auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten aus: Ablenkung, verringerte Konzentration und Nervosität erhöhen beispielsweise die Fehlerquote und setzen die Arbeitsgeschwindigkeit herab. Bei Verkaufs- und Beratungstätigkeiten kann die Verständigung erschwert und die Konzentration auf das Gespräch und sein gewünschtes Ergebnis beeinträchtigt werden. An Arbeitsplätzen, an denen rasche Entscheidungen getroffen werden müssen, wirkt Lärm hemmend: Er senkt die Reaktionsfähigkeit und fördert die Risikobereitschaft.

Mehr Ruhe am Arbeitsplatz

Werden Arbeitsräume neu gebaut, muss der Lärmschutz von Anfang an berücksichtigt werden. Auch nachträglich können verschiedene Maßnahmen dazu beitragen, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu senken. Die Spannweite reicht von schallreduzierenden Wand- und Deckenverkleidungen über die schalldämmende Verkleidung von Maschinen bis hin zu organisatorischen Maßnahmen. Kommunikationsregeln im Büro tragen zu einer entspannteren Arbeitsatmosphäre bei. Es können Zeiten vereinbart werden, in denen keine Telefonate oder anderen Gespräche geführt werden. Diese Phasen sind für Tätigkeiten reserviert, die besondere Konzentration erfordern. „Für Besprechungen oder Telefonate, aber auch für die Bürotechnik wie Server, Drucker und Kopierer, empfehlen wir getrennte Räume oder Kabinen. Das reduziert die Geräuschkulisse bei der Arbeit. Die Beschäftigten können ungestört und konzentriert arbeiten und die Leistungsfähigkeit steigt“, so Schramm.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel