Was eint Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland? In diesen Bundesländern werden Lieferanten der öffentlichen Hand ab April 2018 dazu verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch einzureichen. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen haben eine Ausstellungspflicht für Lieferanten ausgeschlossen.
Im April 2020 tritt die EU-Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Deutschland auch auf Länderebene in Kraft. SERVICE.REPORT.IT hat daher nachgefragt, mit welchen Verschärfungen die Lieferanten in den einzelnen Bundesländern rechnen müssen und ie Ergebnisse im neuen Transparenzreport „Elektronische Rechnungstellung – Die Pläne der Bundesländer“ zusammengestellt. Der Report kann hier kostenfrei heruntergeladen werden. Die Umfrage fand im August 2019 statt. Alle Bundesländer teilten uns ihre Pläne mit.
Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der EU-Richtlinie wird es nicht geben
Das zentrale Ergebnis lautet: Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der EU-Richtlinie wird es nicht geben. Für Lieferanten der öffentlichen Hand, die in mehreren Bundesländern tätig sind, könnte der Aufwand für die Rechnungsstellung daher steigen. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie wichtige Impulse für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft setzen. Stattdessen aber zeichnet sich für die Betroffenen ab: Die Richtlinie wird zusätzliche Arbeit machen, ohne zusätzlichen Nutzen zu bringen.
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