Verbraucherschützer untersuchten auch die Folgen von zulagenbedingten Änderungen des Beitrags der Riester-Rente.
Eine Vielzahl von Sparern wird doppelt zur Kasse gebeten, konnte die ISC-Interservice Concept in Erfahrung bringen. Bei Zulage bedingten Änderungen des Beitrags werden von den Versicherungsgesellschaften erneute Abschluss- und Vertriebskosten berechnet. Dies ermittelte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Besonders Riester Sparer mit Kindern sind von der doppelten Belastung betroffen.
Erhalten die Sparer für laufende Verträge nach der Geburt des Nachwuchses Kinderzulagen, können sie entsprechend ihren Eigenbeitrag senken. Nach dem Wegfall der Kinderzulagen fallen dann bei Wiedererhöhung des Eigenbeitrag für die Riester-Rente erneut Abschluss- und Vertriebskosten bei den meisten Versicherungsgesellschaften an.
Nicht nur die ISC-Interservice Concept empfindet das als ungerecht und ist der Meinung, dieses Modell zur Altersvorsorge kann nicht funktionieren. Auch die Verbraucherschützer schlagen Alarm und setzen die Ministerien unter Druck, hier neue Wege einzuschlagen.
Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert.
Auch bei Versicherten mit schwankenden Einkünften ergeben sich ähnliche Doppelbelastungen wegen sich demzufolge entsprechend ändernden Eigenbeiträgen.
Das Fördersystem sollte so vereinfacht werden, dass das Problem gar nicht mehr auftreten kann. 10,8 Millionen Riester Rente Versicherungsverträge gab es etwa nach dem letzten Stand.
ISC-Interservice Concept empfiehlt: Sparer sollten genau prüfen, ob sich ein Riester Sparvertrag wirklich lohnt.
Es gibt sicher lukrativere Investitionen. Statt zu kündigen, gibt es auch die Möglichkeit der Rückabwicklung. Hier kann der Versicherte ein Vielfaches mehr wieder ausgezahlt bekommen.
Warum das der bessere Weg ist, darüber klärt auf einfache Weise ganz genau das Buch auf: „Garantiert beschissen! Der ganz legale Betrug mit den Lebensversicherungen.“
Die ISC-Interservice Concept hilft Sparern, ihre tatsächlichen Auszahlungs-Ansprüche bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen, bei Privater Rentenversicherung, bei Rürup Rentenverträgen und Riester Rente durchzusetzen.
Kompetente Partner und Spezialisten prüfen alle Versicherungsverträge und kooperieren mit jahrzehntelang erfahrenen Rechtsanwälten aus dem Kapital-, Steuer- und Insolvenzrecht, um die Kundeninteressen bei Rückabwicklungen von Verträgen durchzusetzen.
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