Dazu erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner:
„Die Datensicherheit von Kunden, Bürgern und Unternehmen zählt zu den grundlegendsten Anforderungen an eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie in der Telekommunikationsbranche. Daher unterstützen wir alle Anstrengungen der Bundesregierung und der Politik, die Sicherheit gerade auch der neuen Mobilfunkgeneration zu gewährleisten.
5G-Technologie ist nicht nur hinsichtlich neuer Industrieanwendungen, Digitalisierung und Vernetzung komplexer als bisherige Mobilfunk-Generationen, sondern auch strategisch bedeutsamer. Dennoch können hieraus resultierende Gefährdungspotenziale verschiedener technischer Komponenten unterschiedlich beurteilt werden, wenn es um Spionage- oder Sabotagemöglichkeiten in der Zukunft geht. Auch Kontrollmechanismen sind unterschiedlich aufwendig und wirksam je nach Netz- oder Steuerelement. Besonders gefährdete zentrale Steuerungsbereiche müssen anders behandelt werden können als periphere Hardware wie z. B. Antennenanlagen, die relativ leicht auf Manipulation hin überprüft werden können. Gerade auch in solchen Bauteilen liegen aber deutliche Innovations- und Effizienzpotenziale, die für die erfolgreiche Einführung von 5G nutzbar bleiben sollten.
Wo Gefährdungspotenziale gering oder gut beherrschbar sind, bedeutet digitale Souveränität auch, dass unsere Wirtschaft die weltweit besten Technologien nutzen kann, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Digitalisierung Deutschlands und Europas erfolgreich voranzutreiben. Es ist daher richtig, die Bundesregierung aufzufordern, solche Abwägungen vorzunehmen und geeignete Kontroll-, aber auch Verschlüsselungsmaßnahmen vorzusehen. Wir hoffen, dass sich daher auch die Koalition in diesem Sinne einigen wird.
Ein Höchstmaß an Sicherheit bei einem Höchstmaß an nutzbarer Spitzentechnologie muss das Ziel sein. Hierfür hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Weichen prinzipiell richtig gestellt. Die eigentliche Arbeit muss nun auf Fachebene mit allergrößter Sorgfalt erfolgen. Wir vertrauen hier dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur und anderen involvierten Behörden.“
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