Corona-Virus: Beschränkungen für die Ausfuhr und die Verbringung von Schutzausrüstungen

Das Coronavirus hat weltweit eine epidemiologische Krisensituation ausgelöst. Der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung ist fast überall entsprechend hoch. Deutschland selbst verfügt nicht über ausreichende Produktionskapazitäten, um den Bedarf zu decken. Zudem brechen bisherige Importe zusammen, weil es in den Produktionsländern an Arbeitskräften mangelt oder Exportverbote für Schutzkleidung gelten. Nun hat die Bundesregierung auch Maßnahmen ergriffen, um Engpässe zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Export verschiedener Arten von Schutzbekleidung in Drittländer und deren Verbringung in EU-Länder verboten. Dazu gehören: Schutzbrillen/Sichtgeräte, Gesichtsschutzschilde, Mund- und Nasenschutzprodukte (Operationsmasken), Filternde Gesichtsteile der Klasse 2 (FFP2), Filternde Gesichtsteile der Klasse 3 (FFP3), Schutzkittel, Schutzanzüge und entsprechende Handschuhe.

Trotz der Einschränkungen besteht weiterhin die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt mehrere Fallkonstellationen an, u.a. für konzertierte Hilfsaktionen oder die Unterstützung von Hilferufen des Global Outbreak Alert & Response Network der Weltgesundheitsorganisation.

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