Mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können die betroffenen Betriebe die Veränderung der Kosten für ihr eigenes Unternehmen berechnen und somit mehr Planungssicherheit bekommen. Zu beachten ist dabei, dass die Ergebnisse ausschließlich die Belastung (ohne Umsatzsteuer) aus der geplanten CO2-Bepreisung abbilden. Den Rechner finden Sie hier: www.ihk.de/co2-preisrechner.
Einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen gibt den Unternehmen außerdem ein neues Merkblatt des DIHK zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen. Daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert: https://bit.ly/39LxieS
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