„Diese Regelungen sind jetzt erforderlich, weil uns die Freien berichten, dass es durch Programmänderungen und Auftragsabsagen zu massiven Einbußen kommt“, kritisiert Dr. Anja Westheuser, Syndikusrechtsanwältin des DJV Hamburg.
„Die Einnahmen des NDR sind sicher und die Erfüllung des Sendeauftrags wichtiger denn je. Der NDR muss seiner sozialen Verpflichtung auch für die Freien nachkommen“, sagt Lars Stubbe, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Hamburg.
Folgende Forderungen wurden erhoben:
– Anrechnung von Zeiten unverschuldeten Arbeitsausfalls bei tariflichen Regelungen, insbesondere mit Bezug auf die Voraussetzungen der Anwendbarkeit von Tarifverträgen und den Bestandsschutz
– Fortzahlung von Honoraren in bisheriger durchschnittlicher Höhe, auch wenn Ausfälle nicht durch abgesagte Schichtdienste bedingt sind oder durch den NDR oder Behörden Quarantäneanordnungen gegeben wurden
– bezahlte Arbeitsbefreiung bei Ausfall der Kinder- und Pflegebetreuung (im gleichen Maße wie bei Festangestellten)
– Einrichtung eines Härtefallfonds (gemeinsam, paritätisch und unbürokratisch verwaltet)
– Ausfallhonorare in Höhe des tatsächlich ausgefallenen Honorars
– Lockerung der Attestpflicht bei Krankheit
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