Versorgungsauflagen – Telefónica und Telekom erreichen Zwischenziele

Die Bundesnetzagentur hat die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 überprüft.

Telefónica erreicht Zwischenziel in der Nachfrist

Telefónica hat das Zwischenziel zur vollständigen Erfüllung der Versorgungsauflage innerhalb der gesetzten Nachfrist erreicht. Die Bundesnetzagentur hatte das Unternehmen unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 600.000 Euro aufgefordert, 3.040 LTE-Stationen bis zum 31. Juli 2020 in Betrieb zu nehmen. 

Eine Überprüfung durch die Bundesnetzagentur hat ergeben, dass die Auflage nunmehr erfüllt ist. Die Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes ist daher nicht erforderlich.

Bis Ende September muss Telefónica weitere 1900 Standorte aufbauen. Bis Ende des Jahres ist die Versorgungsauflage vollständig zu erfüllen.  Dafür sind noch weitere ca. 2660 LTE-Stationen zu realisieren

Telekom erreicht erstes Zwischenziel vorzeitig

Telekom hat vor Ablauf der Nachfrist Ende September die Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s im Antennensektor in allen Bundesländern erfüllt. Telekom muss nun bis Ende des Jahres noch die Hauptverkehrswege vollständig versorgen.

Vodafone hat noch bis zum 30. September Zeit, die Versorgungauflagen in allen Bundesländern von mindestens 97% der Haushalte vollständig zu erfüllen. Die Versorgung der Hauptverkehrswege muss ebenfalls bis Ende des Jahres erfolgen.

Versorgungsauflagen 2015

Die Bundesnetzagentur hatte den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland mindestens 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies waren die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.

Zu Beginn des Jahres hatten alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang erfüllt. Allen Unternehmen wurde eine Nachfrist bis Ende dieses Jahres gewährt. Begleitend legte die Behörde für die drei Netzbetreiber Zwischenziele fest.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel