Möglichkeiten gibt es viele. Mobilfunkanbieter, Provider und Händler geben sich kurz vor Ablauf eines Vertrags die größte Mühe, den Kunden zu halten. "Allerdings dienen solche gut gemeinten Verlängerungsangebote oft nur dazu, noch mehr Geld mit dem Kunden zu verdienen, ohne dass der Verbraucher davon einen Vorteil hat", gibt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de zu bedenken. Wer aber ein paar Punkte beachtet, kann bei einer Handy-Vertragsverlängerung auch als Gewinner hervorgehen.
Kunden sollten vor Ablauf der Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ihren Handy-Vertrag schriftlich kündigen.
Passiert dies nicht, wird der Anbieter ihn in der Regel automatisch um ein Jahr verlängern – ohne dass Nutzer einen Bonus erhalten. Wer seinen Tarif rechtzeitig kündigt, kann darauf spekulieren, dass die ‚Kundenrückgewinnung‘ des jeweiligen Anbieters einen kontaktiert. Dabei werden Verbrauchern diverse Angebote unterbreitet, damit sie die Kündigung zurücknehmen. Die Angebote auszuschlagen oder zu akzeptieren sind aber nicht die einzigen Optionen, wie Kuch anmerkt: "Jeder Kunde kann bei einer Rückgewinnung selbst Forderungen an den Provider formulieren, die dieser dann annehmen oder ablehnen kann. Es ist zudem nicht verkehrt, den Anbieter bei den Verhandlungen damit zu konfrontieren, dass andere Provider mehr fürs Geld bieten." Kunden sollten sich dabei ihrer Position bewusst sein. Sie können so vom Mobilfunkanbieter je nach Tarif ein neues, subventioniertes Smartphone für eine geringe Zuzahlung erhalten. Oder sie bestehen alternativ auf eine Gutschrift oder eine deutliche Verringerung der Grundgebühr als Treuebonus. Wem die bisherige Grundgebühr nicht zu teuer war, kann zum selben Preis auch mehr Inklusivleistung fordern, beispielsweise mehr mobiles Datenvolumen. Auch kann es sich als vorteilhaft erweisen, schon lange vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung anzudrohen und ein persönliches Verhandlungsgespräch zu führen. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich am bestehenden Handy-Tarif: Je höher die monatlichen Fixkosten, desto größer fällt meist die ‚Belohnung‘ aus.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Nutzer sich über die genauen Konditionen der Verlängerung oder des Wechsels informieren. Wichtig ist, Verträge immer nur schriftlich abzuschließen. Mitunter werden am Telefon Aspekte wie etwa eine einmalige Tarifwechselgebühr bewusst verschwiegen.
Kunden sollten unbedingt verlangen, dass ihnen vor einer Vertragsverlängerung alle Unterlagen schriftlich ausgehändigt werden.
Kuch sagt abschließend: "Da in den AGB oft der Satz ‚Mündliche Nebenabreden sind ungültig‘ steht, ist es wichtig, dass alles, was vorab mündlich vereinbart wurde, schriftlich fixiert wird. Am Telefon vereinbarte Rabatte werden leider manchmal dann doch nicht gewährt, und der Kunde kann dann meist nicht beweisen, was beim Telefonat vereinbart worden war. Kunden sollten Vertragsbedingungen aufmerksam lesen und alle Unterlagen aufbewahren. Wer dennoch einen Vertrag am Telefon abschließt und dann feststellt, dass die Konditionen dem Gesagten nicht entsprechen, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Beim Widerruf einer Vertragsverlängerung oder Tarifumstellung muss der Provider wieder den Zustand vor der Änderung herstellen."
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.teltarif.de/vertragsverlaengerung
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, August 2020).
teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de
Telefon: +49 (551) 51757-14
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de