„In dieser schwierigen Zeit müssen wir zusammenstehen und alles gegen die weitere Ausbreitung der Pandemie tun“, sagt HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. „Unser Ziel muss es sein, dass wir den Betrieb aller Einzelhändler im Land in den nächsten Wochen und Monaten im bisherigen Modus aufrechterhalten können, alle Geschäfte geöffnet bleiben und der Handel ohne weitere Beschränkungen im Weihnachtsgeschäft verkaufen kann“, sagte Hagmann weiter.
Das kommende Weihnachtsgeschäft sei für die meisten Händler traditionell das umsatzstärkste im Jahr. „Insofern würden regionale Schließungen oder auch nur eine flächendeckende Zutrittsbeschränkung der Geschäfte die Händler ins Mark treffen.
Das wäre der letzte Sargnagel für die sowieso schon stark gebeutelten Händler“, so Hagmann. Viele Händler, insbesondere die Modehändler im Land hätten sich vom ersten Lockdown noch nicht erholt und verzeichnen nach wie vor unaufholbare, hohe Umsatzdefizite.
„Einen weiteren Lockdown oder weitere Beschränkungen werden viele nicht überleben.“
In der verschärften Corona-Verordnung des Landes sind flächendeckende Zutrittsbeschränkungen von Handelsgeschäften derzeit nicht vorgesehen. Es gilt weiterhin: die Abstandsregel von 1,5 Metern in den Geschäften, die vom Handel konsequent durchgesetzt wird.
„Der Handel wird auch künftig alle Hygieneanforderungen vorbildlich umsetzen. Die Hygienemaßnahmen sind, das wissen wir mittlerweile sicher, sinnvoll. Gerade die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) einzuhalten, ist dem Handel zu jeder Zeit wichtig“, so Hagmann.
Das wisse auch die Politik. Im Handel, so habe sich sowohl Gesundheitsminister Jens Spahn sowie die zuständigen Minister im Land als auch zahlreiche Virologen und andere Experten geäußert, habe es zu keiner Zeit nennenswerte Infektionsherde gegeben.
Daher gebe es auch keinen Grund, flächendeckende Zutrittsbeschränkungen zu verordnen.“
„Nirgends ist es so sicher wie im Einzelhandel! Überall besteht konsequenter Mund-Nasen-Schutz auf der ganzen Handelsfläche für alle und das seit Monaten. Die Hygienemaßnahmen sind vorbildlich und konsequent, die Abläufe eingeschliffen“, so Hagmann weiter.
Eine Zutrittsbeschränkung, also, dass nur sehr beschränkt Kunden den Laden betreten dürfen, ist daher nicht nötig, da auf den Abstand von 1,5 Meter sowie alle anderen Hygieneschutzvorrichtungen geachtet werde und die Hygienekonzepte eine entsprechende Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln vorsehen.
„Dafür haben wir uns als Verband stark eingesetzt, und hier möchten wir uns auch bei der Landesregierung ausdrücklich für ihr verantwortungsbewusstes Agieren bedanken.“
Dank geht von Seiten des HBW auch an die Städte und Gemeinden und deren Ordnungsbehörden, die bei ihren Kontrollen bisher mit „Maß und Ziel“ vorgegangen seien und auch im eigenen Interesse versprochen haben, dies auch in Zukunft zum Schutz des Einzelhandels und der Innenstädte zu tun.
An die Händler im Land gerichtet betonte Hagmann, dass die aktuellen Corona-Verordnungen – und was sie für den Handel bedeuten – bei noch offenen Fragen jederzeit beim HBW erhältlich seien.
„Wir verstehen die Verunsicherung der Kundschaft und möchten an dieser Stelle deutlich machen, dass es sicher ist und bleibt, im stationären Handel vor Ort einzukaufen – der Schutz unserer Kunden hat oberste Priorität.“
Für die Verbraucher bedeute dies: „Gehen Sie shoppen! Der Innenstadthandel braucht Sie jetzt! Es liegt auch an Ihnen, ob der stationäre Handel diese Krise übersteht.“
Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.
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