„Erfreulich ist, dass sich die Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2020 häufiger als in den Jahren zuvor an Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation beteiligt haben,“ sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Zahl der Schlichtungsanträge gestiegen
Im Jahr 2020 bearbeitete die Verbraucherschlichtungsstelle 1.844 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen. Im Vorjahr waren es 1.605.
Lediglich in 293 Fällen verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen ist damit geringer als in den vergangenen Jahren.
In 687 Streitfällen wurde eine Übereinkunft der Parteien erreicht. Von insgesamt 520 Schlichtungsanträgen, welche die Verbraucherschlichtungsstelle aufgrund fehlender Schlichtungsvoraussetzung ablehnte, leitete sie 101 an die Telekommunikationsunternehmen weiter. Hier bestand Aussicht auf eine Kulanzlösung.
In 332 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge selbst zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In 12 Verfahren nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag der Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung des Streites nicht an.
Hintergrund
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden, die im Zusammenhang mit den kundenschützenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen stehen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.
Der Tätigkeitsbericht 2020 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation sind unter www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-TK veröffentlicht.
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