Berliner Förderung für Abbiegeassistenzsysteme erweitert

Mit einer veränderten Richtlinie öffnet sich das im Dezember 2020 gestartete Berliner Förderprogramm für mehr Verkehrssicherheit auch für Systeme ohne Kamera-Monitor. Eine Zulassung durch das Kraftfahrt­bundesamt ist weiterhin erforderlich.

Die Anpassung unterstreicht, dass auch anderweitige Systeme in punkto Sicherheit den Kamera-Monitor-Systemen mindestens ebenbürtig sind.

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kommt damit vermehrten Nachfragen der Branche nach. Sie beurteilen auch andere Abbiegeassis­tenzsysteme als die bisher förderfähigen Kamera-Monitor-Systeme verbunden mit einem akustischen Warnsignal als praktikabler bei mindestens gleichbleibender Zuverlässigkeit.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Vermeidung von Abbiegeunfällen und damit der Schutz von insbesondere Radfahrer:innen und Fußgänger:innen.

Das Förder­programm „Abbiegeassistent Berlin“ richtet sich an in Berlin tätige Unternehmen sowie frei­beruflich oder gemeinnützig Tätige, welche in Berlin Lkw betreiben. Sie erhalten eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für die freiwillige Nachrüstung ihrer Bestandsfahrzeuge mit einem  Abbiegeassistenzsystem. Maximal können je antragstellendem Unternehmen bis zu 20 Systeme gefördert werden. Eine klare Investition in Berlins Verkehrssicherheit.

Die Pressemeldung des Berliner Senats finden Sie hier.

Alle Informationen zum Förderprogramm und dessen elektronische Beantragung finden Sie unter https://www.ibb-business-team.de/abbiegeassistent-berlin/

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