- Die Förderung wird von der Verschrottung eines Alt- und Beschaffung eines Neufahrzeugs entkoppelt.
- Intelligente Trailer-Technologie wird je Trailer Feature mit bis zu 5.000 € (oder 60 % des Anschaffungspreises) gefördert. Und zwar dann, wenn das Feature einen CO2-Vorteil bietet und diesen nicht in Wechselwirkung mit einem anderen Feature wieder aufhebt.
Die Förderung kann über die Website des Bundesamts für Güterverkehr bis zum 15. Juni 2021 unter der URL https://antrag-gbbmvi.bund.de/ beantragt werden. Dabei gilt das Datum des elektronischen Eingangs des vollständigen Antrags. Gleichzeitig muss das geförderte Fahrzeug in Deutschland bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen werden.Folgende Features und Komponenten (abhängig vom Fahrzeugtyp) sind unter anderen Bestandteil des Förderprogramms:
- Liftachse
- Nachlauflenkachse
- Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser
- Reifendruckkontrolle (autark)
- Zwangsgelenkte Sattelauflieger
- Leichtbaukomponenten wie Aluminium-Räder, -Rungen oder -Luftkessel
- Leichtbautrailer
Das BAG entscheidet über die Förderungen in jedem einzelnen Fall. Die Fördermittel werden vergeben, solange Fördermittel vorhanden sind. Eine vollständige Liste intelligenter Trailer-Technologien des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) finden Sie hier. Auch der neue »STEPSTAR« profitiert vom neuen Förderprogramm. https://stepstar.goldhofer.com
Goldhofer AG
Donaustraße 95
87700 Memmingen
Telefon: +49 8331 15-0
Telefax: +49 8331 15-239
http://www.goldhofer.com
Communications
Telefon: +49 (8331) 15-225
Fax: +49 (8331) 1570225
E-Mail: erich.traub@goldhofer.com