„Elektroschrott richtig entsorgen“ unter den Top 5-Maßnahmen für den persönlichen Beitrag zum Umweltschutz

Die zweite Ausgabe des Plan E-Trendbarometers, in Auftrag gegeben von der stiftung elektro-altgeräte register (ear), hält neue Erkenntnisse über das Wissen und Verhalten der Bevölkerung im Hinblick auf das richtige Entsorgen von E-Schrott bereit. Die repräsentativen Ergebnisse verdeutlichen eine Entwicklung, die die stiftung ear bereits beim letzten Trendbarometer feststellen konnte. Einerseits bestätigt sich die positive Entwicklung beim faktischen Wissen zum Thema E-Schrott-Entsorgung. Andererseits ist die Unsicherheit, bei der Entsorgung alles richtig zu machen, im Vergleich zur Grundlagenstudie 2019 leicht angestiegen. Gänzlich neue Erkenntnisse liefert das aktuelle Trendbarometer über die Priorität der korrekten Altgeräte-Rückgabe im Vergleich zu anderen umweltschützenden Maßnahmen. Hier zeigt sich beim Bürger eine hohe Wichtigkeit der korrekten E-Schrott-Entsorgung oder auch der richtigen Batterierückgabe.

„Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aufklärungsarbeit von Plan E ein, und wir sehen an der aktuellen Erhebung, dass wir weiterhin daran arbeiten müssen, die Menschen für das komplexe Thema zu sensibilisieren“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Das Plan E-Trendbarometer können Sie unter stiftung-ear.de kostenfrei sofort lesen und herunterladen.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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