Zeit zum Handeln: Sonntagsshopping darf kein Tabu sein

100 Tage vor der Bundestagwahl fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Politik auf, die Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit für gelegentliche Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zu sorgen. Es brauche eine Enttabuisierung des Themas, Einkaufen sei genauso Teil der Freizeitgestaltung wie der Restaurant- oder Museumsbesuch. Kurzfristig sollten die Händler zum Ausgleich für die langen Lockdowns, in denen die Ladentüren geschlossen waren, für den Rest des Jahres auch sonntags öffnen dürfen.

"In vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist eine Sonntagsöffnung vollkommen selbstverständlich. In Restaurants und Gaststätten gehört es zum Alltag, dass die Türen auch am Sonntag weit geöffnet sind", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Genauso sei es bei Theatern, Kinos oder Museen. Und auch an den Fließbändern vieler Fabriken werde ganz selbstverständlich sonntags gearbeitet. "Nur beim Einzelhandel muss sonntags im Regelfall alles dicht sein. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß. Einkaufen dient heutzutage nicht mehr nur der Versorgung, sondern Bummeln und Shopping ist ein Freizeitevent – genauso wie der Besuch von Gaststätten oder Kultureinrichtungen", so Genth weiter. Deshalb sei es höchste Zeit, diese systematische Benachteiligung der Händler zu beenden und mindestens gelegentliche Öffnungen rechtssicher und regelmäßig zu ermöglichen. Die Menschen erwarteten zu besonderen Anlässen auch sonntags zurecht eine vollständige Innenstadt – mit geöffneten Geschäften. Genth: "Nur als Gesamtkunstwerk können unsere Stadtzentren ihre volle Attraktivität entfalten und auch künftig erfolgreich und vital bleiben. Hier muss der kommende Bundestag nach den anstehenden Wahlen in die Debatte einsteigen und klare Pflöcke einschlagen." Andere Länder sind hier nach HDE-Angaben deutlich weiter. In keinem anderen EU-Staat sei die Sonntagsöffnung derart beschränkt wie in Deutschland. Eine deutsche Sonderrolle sei hier nicht nachvollziehbar.

Kurzfristig sollte es nach Meinung des HDE gerade mit dem Blick auf einen kraftvollen Neustart nach der Pandemie allen Einzelhändlern offenstehen, zumindest die restlichen Sonntage in diesem Jahr ihre Türen für alle Kunden zu öffnen. Genth: "Das wäre ein klares Signal an die Menschen, dass die Innenstädte wieder offen und die Geschäfte wieder für alle da sind. Zudem gibt das den Händlern die Chance, wenigstens ein bisschen des während der Lockdowns verlorenen Umsatzes nachzuholen."

Über die aktuelle Situation hinaus setzt sich der HDE für verlässlichere Rahmenbedingungen für rechtssichere gelegentliche Sonntagsöffnungen ein. Genth: "Wenn die Gewerkschaft ver.di – wie in den vergangenen Jahren immer wieder geschehen – bereits genehmigte Sonntagsöffnungen kurzfristig erfolgreich vor Gericht wegklagt, dann ist das für die Einzelhändler ein auf Dauer nicht erträglicher Zustand. Denn die Unternehmen müssen in der Folge ihre Ausgaben für bereits geschaltete Werbung und ihre Personalplanung verloren geben." Im Übrigen sei es eine Mär, dass die Beschäftigten sich gegen Sonntagsarbeit wehren. Die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass sich aufgrund der gewonnen Flexibilität und des zusätzlichen Entgelts für die Sonntagsarbeit in den allermeisten Fällen ausreichend Freiwillige finden, die gerne einspringen.

Alle HDE-Forderungen zur Bundestagswahl unter https://zeitzumhandeln.hde.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
http://www.einzelhandel.de

Ansprechpartner:
Stefan Hertel
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 72625061
E-Mail: hertel@hde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel