„Die heutige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Es ist an der Zeit, hier eine Preisangleichung vorzunehmen. Zudem ist eine konkrete Preisangabe auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz geboten,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur erwägt, mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 festzulegen, dass die Preise für Anrufe aus Mobilfunknetzen zu 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste und 0180er Rufnummern für Service-Dienste den Preisen für Anrufe aus Festnetzen entsprechen müssen. Der Gesetzgeber hat mit dem Anfang Dezember 2021 in Kraft tretenden geänderten Telekommunikationsgesetz der Bundesnetzagentur entsprechende Regelungsbefugnisse eingeräumt.
Durch die erwogene Änderung sinken die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk zum Teil erheblich. So kostet ein Anruf einer 0180-3er Rufnummer derzeit aus dem Festnetz 3,9 ct/min und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 ct/min. Zudem wird es möglich, bei einer Bewerbung von Rufnummern einen einheitlichen Preis anzugeben. Die Angabe eines Mobilfunk-Höchstpreises ist dann nicht mehr nötig.
Informationen zur Konsultation sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/0137 sowie www.bundesnetzagentur.de/0180 veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis zum 21.07.2021 abgegeben werden.
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