Er weist zudem darauf hin, dass es einige Unternehmen im Markt gäbe, die nur ausbauten, wenn Trenching genehmigt würde, um ihre Investoren mit dem Hinweis auf die hohe Zahl an „Homes Passed“ in weitere Investments zu treiben. Dabei werde häufig nicht darauf hingewiesen, dass die Investitionen für die kostenintensive Erschließung der Gebäude mit Hausanschlüssen und der Erlangung einer Grundstückseigentümererklärung (GEE) sowie Anschlussverträge der Einzelhaushalte noch zu erfolgen hätten. Labonte rät Kommunen daher, sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn es gäbe ausreichend, teils sogar neue. Anbieter, die als privatwirtschaftlicher Partner der Kommunen auf den traditionellen, gesetzeskonformen Tiefbau setzten. „Für unsere traditionell mittelständischen, meist lokal oder regional verwurzelten FRK-Mitglieder, gilt die übliche Faustformel: 60 Zentimeter unter dem Bürgersteig, 80 Zentimeter unter der Straße und 120 Zentimeter unter Kreis-, Landes- und Bundesstraßen!‘ Diese Tiefen, gepaart mit einer hervorragenden Dokumentation der verlegten Leitungen, bieten seit vielen Jahrzehnten die Gewähr für ein reibungsloses Zusammenspiel beim Bau und Unterhaltung der Infrastrukturen, wenn früher oder später wieder notwendige Arbeiten anfallen“, erklärt Labonte abschließend.
FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Bergmannstraße 26
01979 Lauchhammer
Telefon: +49 (3574) 460693
Telefax: +49 (3574) 460694
http://www.kabelverband-frk.de
Vorsitzender FRK
Telefon: +49 (6136) 996910
E-Mail: hp.labonte.kombunt@t-online.de