Die CGM ist sich bewusst, dass sich trotz ihrer ablehnenden Haltung die Rechtssituation für die einzelnen Mitarbeiter*innen nicht ändern wird. Dies liegt in den Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes begründet, welches der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern am Standort, einseitig das Vorrecht einräumt, verbindliche Vereinbarungen für alle Mitarbeiter*innen abzuschließen, auch wenn die getroffenen Vereinbarungen am Ende gravierende Nachteile, für die alle Belegschaftsangehörigen mit sich bringen.
Die Auswirkungen des am 02.07.2020 beschlossenen Zukunfts-Sicherungs-Pakets (ZSP 2026) bekommt die Belegschaft bei Bosch AS jetzt deutlich zu spüren. Die als Eckpunktepapier (EPP) bezeichneten Beschlüsse führen zu unverhältnismäßig harten Maßnahmen seitens der Geschäftsleitung.
Durch die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des "Industriestandards" berichten betroffene Kolleg*innen auf der Mitgliederversammlung, dass durch die Auszahlung der PÜT Komponente und ERA Zulage eine Schlechterstellung (Gehalt und Rentenanwartschaft) für die Zukunft zu erwarten ist. Bis heute weigert sich die Unternehmensleitung die mehrfach von der CGM geforderte realistische Grundlage für den festgelegten Benchmark zu nennen, welcher dann als Richtwert für die aktuellen Maßnahmen verwendet wird. Der derzeit utopische angesetzte Wert von 8% des EBIT ist unrealistisch und am Ende nicht umsetzbar, da das Werk in Schwäbisch Gmünd selbst zu besten Zeiten nur die Hälfte des vorgebenden Ergebnisses erreichen konnte. Die CGM fordert die Arbeitgeberseite auf, die wirtschaftliche Lage und die damit zusammenhängenden Probleme offen und transparent aufzuschlüsseln, um damit ihre Ziele ehrlich zur Belegschaft zu kommunizieren.
Weiterhin verweist die CGM wiederholt auf die negativen Auswirkungen & Folgen für die Kollegen/innen bei Bosch AS. Um das verlorene Vertrauen der Belegschaft in die Unternehmensleitung zurückzugewinnen, muss diese ihre aktuelle Geschäftspolitik gründlich überdenken und endlich transparenter handeln!
Deshalb beschloss die Mitgliederversammlung ebenfalls, jetzt gegen Bosch AS den Klageweg zu beschreiten, damit die CGM die betriebliche IT nutzen darf, um ihre legitimen gewerkschaftliche Interessen zu verfolgen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass gewerkschaftliche Vertrauenspersonen ohne Einwilligung des Arbeitgebers grundsätzlich befugt sind, im Auftrag ihrer Gewerkschaft Mails vom Arbeitsplatz an betriebliche EMail- Adressen zu schicken, um für die Gewerkschaft zu werben und über die gewerkschaftlichen Aktivitäten zu informieren oder auch zu gewerkschaftlichen Aktionen aufzurufen (Hessisches LAG 20.08.2010, Az 19 Sa 1835/09). Da alle bisherigen Regelungsbemühungen mit der Geschäftsführung nicht zum Erfolg führten, wird die CGM jetzt zeitnah gegen Bosch AS eine entsprechende Klage einreichen.
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