Neuer Vorsitzender der dreiköpfigen Chefredaktion und Mitglied des BILD-Boards wird Johannes Boie, 37, derzeit Chefredakteur WELT AM SONNTAG. Bevor er im Jahr 2017 zu Axel Springer kam, hatte Boie bei der „Süddeutschen Zeitung“ als Reporter und Redakteur gearbeitet und das Paid-Content-Angebot der Zeitung entwickelt und geleitet. Alexandra Würzbach bleibt Chefredakteurin BILD am SONNTAG und verantwortlich für Personal- und Redaktionsmanagement. Claus Strunz ist als Chefredakteur für das Bewegtbildangebot verantwortlich.
Mathias Döpfner: „Julian Reichelt hat BILD journalistisch hervorragend entwickelt und mit BILD LIVE die Marke zukunftsfähig gemacht. Wir hätten den mit der Redaktion und dem Verlag eingeschlagenen Weg der kulturellen Erneuerung bei BILD gemeinsam mit Julian Reichelt gerne fortgesetzt. Dies ist nun nicht mehr möglich. Mit Johannes Boie haben wir einen erstklassigen Nachfolger. Er hat unter Beweis gestellt, dass er journalistische Exzellenz mit modernem Führungsverhalten verbindet.“
Ergänzende Informationen zum Hintergrund der heutigen Entscheidung
- Es gab in Rahmen des Compliance-Verfahrens gegen Julian Reichelt nie den Vorwurf sexueller Belästigung oder sexueller Übergriffe. Es gab aber den Vorwurf einvernehmlicher Liebesbeziehungen zu BILD-Mitarbeiterinnen und Hinweise auf Machtmissbrauch in diesem Zusammenhang. Bewiesen und eingeräumt wurde eine frühere Beziehung zu einer Mitarbeiterin von BILD. Umstritten blieb, ob dieser Mitarbeiterin dadurch berufliche Vorteile gewährt wurde.
- Fast alle damaligen Hinweisgeber bestanden auf Anonymität. Deshalb konnten die konkreten Vorwürfe und Protokolle der durch die Kanzlei Freshfields durchgeführten Befragungen dem Beschuldigten gegenüber nicht offengelegt werden. Julian Reichelt hat sich deshalb kaum gegen konkrete, sondern lediglich gegen abstrahierte Vorwürfe verteidigen können. Auch Axel Springer kannte maßgebliche Befragungsprotokolle auf Bitten von Zeugen nicht. Und diese liegen dem Unternehmen bis zum heutigen Tage nicht vor. Medien wurden diese Dokumente jedoch in Teilen oder vollständig von dritter Seite rechtswidrig zugespielt.
- Eine klare Vorgabe, die den Umgang mit Verhältnissen unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen explizit regelt, gab es bei Axel Springer wie bei den meisten deutschen Unternehmen nicht. Eine Einführung einer solchen Regelung war in der Vergangenheit aus rechtlichen Gründen verworfen worden. Der Vorstand hat nach Abschluss des Compliance-Verfahrens im Frühjahr 2021 beschlossen, dass es künftig die Pflicht geben soll, persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz, die einen Interessenkonflikt auslösen können, transparent offenzulegen. Eine Umsetzung ist mitbestimmungspflichtig, entsprechende Diskussionen hierzu mit dem Betriebsrat dauern an.
- Auf Basis der Untersuchungsergebnisse der externen Anwälte hielt der Vorstand nach Abschluss des Compliance-Verfahrens im März 2021 die Rückkehr von Julian Reichelt an seinen Arbeitsplatz in einer Doppelspitze in Kombination mit einem kulturellen Veränderungsprozess für angemessen (siehe hierzu Presseinformation vom 25. März 2021). Der Vorstand und der Aufsichtsrat kamen zu dem Ergebnis: Julian Reichelt habe zwar Fehler gemacht, jedoch keine unverzeihlichen Fehler. Fehler, die eine unverzügliche Trennung gerechtfertigt hätten, konnten nicht bewiesen werden und wurden von Julian Reichelt bestritten. Statt einer Kündigung gab es eine zweite Chance.
- Im Kontext jüngster Medienrecherchen sind dem Unternehmen seit einigen Tagen neue Anhaltspunkte für aktuelles Fehlverhalten von Julian Reichelt zur Kenntnis gelangt. Der Vorstand hat erfahren, dass Julian Reichelt auch aktuell noch Privates und Berufliches nicht klar trennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt hat. Deshalb hält der Vorstand jetzt eine Beendigung der Tätigkeit für unvermeidbar.
- Gleichzeitig leitet das Unternehmen rechtliche Schritte gegen Dritte ein, die versucht haben, die Compliance-Untersuchung vom Frühjahr mit rechtswidrigen Mitteln zu beeinflussen und zu instrumentalisieren, offenbar mit dem Ziel, Julian Reichelt aus dem Amt zu entfernen und BILD sowie Axel Springer zu schädigen. Dabei geht es insbesondere um die verbotene Verwendung und Nutzung vertraulicher Protokolle aus der Befragung von Zeugen sowie die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und privater Kommunikation.
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