„Mit dieser Einigung haben die Tarifvertragsparteien bewiesen, dass sie auch im ungekündigten Tarifzustand zu konstruktiven Ergebnissen in der Lage sind“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte.
Der laufende Gehaltstarifvertrag sah zunächst eine dauerhafte Gehaltsanhebung um einheitlich 100 Euro im Monat vor sowie 16 Monate später eine zweite lineare Gehaltserhöhung von 2 Prozent. Unter dem Eindruck der Auswirkungen der Corona-Pandemie vereinbarten die Tarifvertragsparteien im Sommer 2020 einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag bis zum 31. Dezember 2021. Danach konnten bei nachgewiesenen Umsatzeinbußen im Wege freiwilliger Betriebsvereinbarungen tarifliche Ansprüche für bis zu 12 Monate reduziert werden, sofern gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen wurden.
Die jetzt gefundene Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien. Daher wurde eine Erklärungsfrist bis zum 8. Februar 2022 vereinbart.
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