Personenbezogene Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien sind gesetzlich unter besonderen Schutz gestellt, unter anderem durch das TTDSG. „Es fordert, dass Cookies und vergleichbare Techniken wie Fingerprinting oder die Nachverfolgung über MAC-Adressen, IMEI-Nummern usw. eine informierte, ausdrückliche und vorherige Einwilligung bedingen“, so Frank Henkel, Rechtsanwalt und Moderator der Fachtagung Datenschutz der TÜV NORD Akademie.
So liegt laut Frank Henkel beispielsweise keine Einwilligung vor bei
– bloßem Stillschweigen bzw. reiner weiteren Nutzung einer Webseite (durch Scrollen),
– bereits vorab angekreuzten Kästchen (sog. „Opt-Out“-Verfahren) oder
– dem Surfen auf der Webseite oder dem Anklicken von Inhalten.
„Für die meisten Website-Betreiber, die jetzt bereits Cookie-Einwilligungs-Banner einsetzen, ändert sich durch das neue TTDSG wenig. Allerdings stellen sich in der Praxis vor allem Fragen, welche Cookies als notwendige Cookies ohne Einwilligung genutzt werden können und wie informierte Einwilligungen ausgestaltet werden müssen.“ Die Auswirkungen auf die Praxis werden durch die Vortragenden an verschiedenen Beispielen aus dem Unternehmensalltag erläutert.
Neben den praktischen Themen widmet sich die Datenschutz-Fachtagung aktueller Rechtsprechung, Schadenersatz-/Entschädigungsfragen und Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden zur Auslegung der DSGVO. Datenschutzverantwortliche erhalten gebündelte Informationen für die rechtskonforme und praktikable Gestaltung von Datenschutz und Datensicherheit in ihrem Unternehmen. Abendveranstaltung und Pausen bieten Raum für individuelle Fragen und Diskussionen.
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/veranstaltung/details/akademie/datenschutz-fachtagung/
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