„Mit der Veröffentlichung der Richtlinie steht einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege. Die Mobilfunknetzbetreiber haben nun die Rahmenbedingungen, DE-Alert technisch umzusetzen“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat nach Abschluss der öffentlichen Konsultation eines Entwurfs der Richtlinie und intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten die technischen Rahmenbedingungen festgelegt, um Mobilfunknetzbetreibern die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen und den Schutz der Bevölkerung durch einen neuen Warnkanal zu verbessern.
Für „DE-Alert“ wird der in den Mobilfunknetzen eingerichtete Dienst „Cell Broadcast“ genutzt. Über diesen Dienst können vom bestehenden Modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) übermittelte Warnmeldungen auch über Mobilfunknetze ausgesendet werden. Das Warnmittel DE-Alert wird damit zukünftig neben bestehende Warnmittel wie Sirenen, Rundfunkmeldungen oder Apps treten.
Hintergrund
Die gesetzlichen Grundlagen für das neue Warnmittel waren mit § 164a Telekommunikationsgesetz und der seit Dezember 2021 geltenden Mobilfunk-Warn-Verordnung geschaffen worden. Die vorgesehene Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur legt die technischen Einzelheiten für die Aussendung der Warnmeldungen und die Zusammenarbeit der Mobilfunknetze mit dem MoWaS fest. Das MoWaS wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwaltet und von den zuständigen Behörden vor allem der Länder genutzt, um Warnmeldungen zu verbreiten.
Die finale Fassung der Technischen Richtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/tr-de-alert.
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