Warum Mantelgesellschaft statt Vorratsgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft ist eine eigens für den Weiterverkauf gegründete Gesellschaft. Ihre Gründung ist abgeschlossen und sie ist im Handelsregister eingetragen, hat aber keine Geschäftstätigkeit aufgenommen – besteht also als Hülle, eine „leere GmbH“. Eine Unternehmensgründung wird mit ihr insofern beschleunigt, als alle Gründungsformalitäten bereits abgeschlossen sind.
Im Gegensatz zu ihr zeichnet sich eine Mantelgesellschaft durch ihr oft hohes Firmenalter und eine damit verbundene Historie, besten Leumund und Bonität aus. Sie verfügt über
- einen Firmensitz für die postalische Erreichbarkeit
- Steuernummer, Ust.Id.
- Bankkonto mit Online-Banking
- IHK-Nummer
Die zuständige Steuerberatung liefert bei Kauf die Expertise über die Unversehrtheit der Gesellschaft.
Gründer profitieren insbesondere von der Kreditwürdigkeit einer solchen langjährig bestehenden Mantelgesellschaft. „Sie haben die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen und Subventionen zu beantragen, da alle unsere Gesellschaften seit mindestens 3 Jahren bestehen“, so Brockmann.
Vor allem aber ist eine Mantelgesellschaft sofort einsatzbereit. Es muss kein kostenpflichtiger Eröffnungsbogen durch die Steuerberatung erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. „Bis die Steuernummer vergeben ist, kann es mehrere Monate dauern.“ So können Unternehmensgründer beim Erwerb einer Mantelgesellschaft direkt durchstarten.
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