Positiv bewertet der TÜV-Verband dagegen, dass die EU-Mitgliedsstaaten gemäß dem EU-Binnenmarktausschusses zukünftig verpflichtet werden sollen, Daten zum Unfallgeschehen zu erheben und an die EU-Kommission zu übermitteln. Bisher fehlt es an einer umfassenden EU-weiten Datenbasis. „Auf Grundlage aggregierter Daten zum Unfallgeschehen kann der risikobasierte Ansatz besser ausgestaltet werden und Schutzvorkehrungen für besonders risikoreiche Maschinen vorsehen“, sagt Kröhnert.
Die EU-Kommission hatte bereits im April 2021 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über Maschinenprodukte veröffentlicht. Sie soll die derzeit bestehende Maschinen-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Ziel ist es, die Gesetzgebung an die technische Entwicklung anzupassen. Dazu zählen unter anderem neue Anforderungen mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung des Maschinensektors. Mit der Vernetzung der Maschinen im sogenannten Internet of Things ist ein ausreichender Schutz vor Cyberangriffen notwendig sowie Regelungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, beispielsweise in einer neuen Generation autonomer Roboter. Die Position des EU-Binnenmarktausschusses muss jetzt noch vom EU-Parlament bestätigt werden, bevor die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und der EU-Kommission über die finale Version des Gesetzestextes beginnen können.
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