Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher brauchen wir leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben.“
Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind u.a. die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.
Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter betrögt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Der Vorstand der stiftung ear, Alexander Goldberg, meint dazu: „Der Bevölkerung steht damit ab sofort eine Vielzahl an neuen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Essentiell ist dabei allerdings, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt, damit die E-Schrott-Rückgabe wirklich einfacher wird.“ Wichtig ist auch, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können. Hierfür stellt die stiftung ear ein einheitliches Logo zur Verfügung.
Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
– Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
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