Das Bundesgericht stützt die vorsorglichen Massnahmen der WEKO

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau (FTTH) von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen das Unternehmen verfügt. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2021 bestätigt. Das Bundesgericht kommt im Urteil vom 29. November 2022 zum Schluss, dass die von der WEKO verfügten Massnahmen nicht willkürlich sind. Swisscom nimmt das Urteil zur Kenntnis. Um der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegenzuwirken, hat Swisscom bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der WEKO erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie zu setzen.

Swisscom setzt seit 2020 beim Ausbau des Glasfasernetzes auf die Punkt-zu-Multipunkt (Point-to-Multipoint / P2MP) Topologie zwischen Zentrale und dem Strassenschacht (Manhole) im Quartier. Diese Ausbauweise, die auf dem bestehenden Netz aufbaut, ermöglicht einen schnelleren, schweizweit flächendeckenden Ausbau mit Glasfasertechnologie (FTTH).

Ausbau und Vermarktung von Glasfaseranschlüssen sind ins Stocken geraten

Die WEKO untersucht seit Dezember 2020, inwiefern die P2MP-Topologie den Wettbewerb behindert. Sie hat gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen erlassen, die dazu geführt haben, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine Anschlüsse, die mit dieser Topologie gebaut wurden, in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung einstellen musste. Per Ende September 2022 sind knapp 400’000 Anschlüsse davon betroffen. Damit Kunden die schnellen FTTH-Anschlüsse nutzen können, hat Swisscom im Oktober 2022 entschieden und kommuniziert, neue Anschlüsse grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszuführen und bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen.

Swisscom bietet allen Mitbewerbern diskriminierungsfrei einen Zugang zu ihren Netzen, zu regulierten oder kommerziell vereinbarten Bedingungen. Swisscom baut ihr Netz laufend aus und investiert jährlich rund CHF 1,7 Mrd. in der Schweiz in den Ausbau und Unterhalt dieser Netze. Davon profitieren auch die Mitbewerber, indem sie ihre eigenen Investitionen reduzieren und damit Kosten sparen können.

Die Verfügung der WEKO im Hauptverfahren steht weiterhin aus; diese wird 2023 erwartet.

Weitere Informationen:
MM zum BVG Entscheid vom 5.10.2021
MM Swisscom Q3 Resultate vom 27.10.2022

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