Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Voraussichtlich im April 2023 wird es in Kraft treten. Unternehmen müssen ab dann interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um. Was es nun zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.
Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:
- Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wann tritt es in Kraft?
- Welche Unternehmen müssen eine Hinweisgebermeldestelle einrichten?
- Wie richten Unternehmen eine gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle ein?
- Wie muss mit einem Hinweis umgegangen werden? Muss ich auch anonymen Hinweisen nachgehen?
- Welche Vorteile kann ein Hinweisgebermeldesystem für mein Unternehmen haben?
- Womit müssen Unternehmen rechnen, die keine interne Meldestelle einrichten?
Referentin/Referent:
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht
- zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)
Alexander Littich, LL.M.
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Betriebswirt (FH) Controlling und Steuern
Anmeldelink:
Hinweise zum Seminar:
- Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
- Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
- Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.
Eventdatum: Mittwoch, 15. März 2023 11:00 – 12:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
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