BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: „Online-Medien werden in der digitalen Welt für die Aufsicht immer relevanter. Hier leiten uns letztlich ähnliche Ziele wie offline: Es geht darum, den Einfluss von Werbetreibenden auf Medieninhalte zu verhindern und Mediennutzende vor versteckter auch ideeller oder politischer Werbung schützen. Um hier online noch mehr zu erreichen, setzen wir neben der klassischen Fallbearbeitung zunehmend auch auf präventive Aufsicht.“ Darunter fällt beispielsweise die Information von Medienschaffenden und -nutzenden über die rechtskonforme Gestaltung von Sendeformaten und Werbeformen.
Weil es zentral ist, dass die Nutzenden Werbung auch erkennen, ist das Transparenzgebot für Werbung ein wesentlicher Aufsichtsschwerpunkt der Landeszentrale. Denn die Informationsflut, die Mediennutzende gerade im Internet täglich erreicht, steigt stetig. Umso wichtiger ist es, klar identifizieren zu können, ob es sich bei einem Inhalt um Journalismus, private Meinung oder einen Beeinflussungsversuch aus werblichen Zwecken handelt. Im Kontext „Influencer-Marketing“, bei dem sich werbliche und redaktionelle Inhalte oft vermischen, wurden im Berichtszeitraum rund 350 Verstöße gegen das Transparenzgebot festgestellt.
Informationen zu allen Ergebnissen aus der Medienrats-Sitzung vom 16. Februar 2023 finden Sie hier.
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Telefon: +49 (89) 63808-0
Telefax: +49 (89) 63808-340
http://www.blm.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 63808-315
E-Mail: stefanie.reger@blm.de