Mit einer Linksteuer will der Bundesrat die gescheiterte Staatsförderung der Medien kompensieren. Knappe Textvorschauen auf Presseartikel im Internet, sog. Snippets, sollen neu eine Vergütungspflicht von Online-Plattformen für Medienverlage auslösen. Der Bundesrat will nach eigener Aussage die Schweizer Medienunternehmen für die Nutzung ihrer Inhalte entschädigen. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass journalistische Inhalte bereits heute urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Einwilligung des Rechtsinhabers übernommen werden können. Zudem entscheiden die Verlage selbst, ob solche Snippets im Internet überhaupt erscheinen sollen und wie lange diese ausfallen.
Eine Linksteuer ist insofern widersprüchlich, als die Medienverlage enorm von der Reichweite der Internetplattformen und dem kostenlosen Traffic profitieren. Dank der Verlinkung auf ihre Newsportale erzielen sie ein Vielfaches an Leserinnen und Leser und damit an Werbeeinnahmen. Deshalb richten sie ihr Angebot konsequent auf Internetplattformen aus. Hingegen schalten Plattformen ihrerseits keine Werbung auf den Suchresultaten nach Medieninhalten. Zudem entfällt nur ein geringfügiger Anteil ihrer Inhalte auf Verlinkungen zu journalistischen Inhalten: nur gerade 2% bis 4% der Suchanfragen betreffen journalistische Inhalte.
Der Bundesrat bestätigt, dass die Vergütungen an Medienverlage derzeit nicht zuverlässig einschätzbar sind und spricht von einem zweistelligen Millionenbetrag. Im ungleich grösseren Nachbarland Deutschland, das ein Leistungsschutzrecht eingeführt hat, hat das zuständige Schiedsgericht die Gesamtvergütung auf rund EUR 3 Mio. pro Jahr festgelegt. Umso unverständlicher ist, dass der Bundesrat entgegen den Ergebnissen der Regulierungsfolgeabschätzung an der Einführung des Leistungsschutzrechts festhält.
Swico, der Verband der digitalen Schweiz, lehnt das Leistungsschutzrecht aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Zunächst ist es befremdlich, dass der Bundesrat die vom Stimmvolk verworfene staatliche Medienfinanzierung nun mit einem Leistungsschutzrecht auf Private abwälzen will. Ferner widerspricht die angestrebte Linksteuer dem Wesen eines freien Internets, das seine Vielfalt der Beisteuerung von Inhalten und Links verdankt.
Dass der Bundesrat per Randnotiz eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz auf dem Weg eines ohnehin umstrittenen Leistungsschutzrechts in der Schweiz spontan zur Disposition stellt, führt zu einer Konfusion von Themen und unausgegorenen Zusatzforderungen.
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