Initiative Online Print: Cybersecurity muss neu gedacht werden

Künstliche Intelligenz bringt nicht nur neue technische Möglichkeiten mit sich, sondern definiert auch die Anforderungen an Unternehmen neu. So müssen beispielsweise Sicherheitskonzepte überdacht und neu entwickelt werden. Die Initiative Online Print (IOP) setzt sich regelmäßig u.a. mit dem Thema Cybersecurity auseinander.

Aktuelle Rechtsfragen, die durch Künstliche Intelligenz aufkommen sowie Cybersecurity im E-Commerce sind deutlich enger miteinander verknüpft, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Neue Technologien wie die jüngst vorgestellte Brille von Apple oder Künstliche Intelligenzen bringen Chancen und Risiken mich sich, aber auch neue Aufgaben für Unternehmer – denn nur wer sich mit diesen Trendthemen wirklich auskennt, kann sich auch vor den Gefahren schützen, die damit einhergehen.

Vorbereitungen für den Ernstfall

Cybersecurity wird aufgrund der zunehmenden Hacker-Angriffe immer relevanter. Für die IOP-Mitglieder ist daher klar, dass das Thema Chef-Sache sein muss; zumal die Unternehmen der Onlineprint-Industrie nicht nur die eigene Firma schützen müssen, sondern über ihre Onlineshops zusätzlich auch Verantwortung für hochsensible Kundendaten tragen. Darum ist es die Pflicht eines jeden Geschäftsführers, die richtigen Maßnahmen zu treffen, sich über den eigenen Vorsorge-Bedarf zu informieren und ggf. eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Denn ein Angriff kann schnell existenzbedrohend werden.

Cyberkriminalität wird jeden Betrieb betreffen

Prävention bedeutet aber noch mehr. Es ist davon auszugehen, dass jeder Betrieb mit der Zeit Opfer von Cyberkriminalität werden wird – die Frage sei nur, wann und in welchem Umfang. Laut einer aktuellen Cybersecurity-Studie vom TÜV waren allein 11% der Firmen in Deutschland im letzten Jahr von Hackerangriffen betroffen. Die Cyberangriffe werden nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine häufiger, auch Künstliche Intelligenz spielt dabei eine immer größere Rolle.

Obwohl es keine vollumfängliche Absicherung geben kann, sei es möglich, sich vorzubereiten. Anhand von Checklisten lasse sich beispielsweise erarbeiten, in welchen Geschäftsbereichen das Risiko am größten ist bzw. der mögliche Schaden am höchsten wäre. Für diese Bereiche sollte zuerst ein Notfallplan entwickelt werden, der die wichtigsten Fragen für den Ernstfall beantwortet: Wie kann ich die Betriebsräume abschließen, wenn das elektronische Türschlosssystem nicht mehr funktioniert? Wie informiere ich die Mitarbeiter, wenn die Computer lahmgelegt wurden?

Auch die Mitarbeiter sollten durch Schulungen mit dem Thema vertraut gemacht werden, um das Risiko-Bewusstsein zu stärken. Fahrlässige Kurzschluss-Handlungen können so reduziert und das Team für Vorkommnisse und Situationen sensibilisiert werden, die sie sonst vielleicht nicht bedacht hätten. Oder können Sie mit Sicherheit sagen, dass keiner Ihrer Mitarbeiter die Tür für einen IT-Techniker öffnen würde, der voller Überzeugung vorträgt, ein dringendes Serverupdate durchführen zu müssen?

Notfallpläne und Checklisten bereit halten

Die Vorbereitung auf einen möglichen Cyberangriff ist ein langer Prozess. Am Ende dieses Prozesses steht eine auf den eigenen Betrieb zugeschnittene Checkliste, die im Ernstfall abgearbeitet werden kann. Auch wenn diese Liste einmal steht und entsprechende Versicherungen abgeschlossen sind, müssen die Handlungsempfehlungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den jeweils aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

Die Devise lautet: informieren, austauschen, handeln

Sich mit Künstlicher Intelligenz und Cybersecurity auseinanderzusetzen, sollte bei jedem Unternehmer also ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Denn weder die Entwickler von Chatbots, noch Internetkriminelle werden Rücksicht darauf nehmen, inwieweit sich ein Unternehmen oder eine gesamte Branche bereits mit diesen Trends beschäftigt und Vorkehrungen getroffen hat. Nur eines ist klar: Aus Angst oder aus Kostengründen nicht zu handeln, wird auch Onlinedruckereien nicht weiterbringen – oder im Ernstfall sogar mehr kosten als „nur“ Geld. Umso wichtiger ist es, eine eigene Strategie für den Ernstfall zu entwickeln – und das am besten mit Hilfe von Sparrings-Partnern, wie es die IOP-Mitglieder füreinander sind.

Über den Initiative Online Print e.V.

Die Initiative Online Print e.V. ist ein weltweit einmaliger Zusammenschluss der führenden kleinen und großen Onlineprinter in Europa zu einer unabhängigen Kommunikations- und Vernetzungsplattform. Die Mitgliedsunternehmen repräsentieren insgesamt einen online-print getriebenen Marktumsatz von über 12 Mrd. Euro. Gemeinsam treten die Mitglieder aktiv für den fairen Wettbewerb im Bereich der Onlinedruck-Dienstleistungen und für die Wahrnehmung der Onlineprint-Industrie als eigenständiger Sektor in der globalen Druckindustrie ein. Die IOP versteht sich als Sprachrohr der Onlineprint-Branche und steht für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Print-Industrie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Initiative Online Print e.V.
Am Buchenhain 4
45239 Essen
Telefon: +49 (201) 81175-0
Telefax: +49 (201) 81175-22
http://www.initiative-online-print.de

Ansprechpartner:
Sandra Bellof
Vorstandsreferentin
Telefon: +49 (201) 81175-0
Fax: +49 (201) 81175-22
E-Mail: sb@initiative-online-print.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel