ENTWURF DES NEUEN ANGEMESSENHEITSBESCHLUSSES ERFÜLLT EUGH-ANFORDERUNGEN
Nach geraumer Zeit verabschiedete am 10.07.2023 die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework. Dies betrifft den sogenannten EU-Datenschutzrahmen, dem sich die US-Unternehmen anschließen können. Dadurch sind keine weiteren Kontrollen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erforderlich, was automatisch bedeutet, dass ein Transfer Impact Assessment in die USA nicht mehr nötig ist. Dr. Ralf Sauer (stellvertretender Referatsleiter für Internationalen Datenfluss bei der Europäischen Kommission) bestätigte auf Nachfrage außerdem, dass er der Auffassung sei, dass umfangreiche Bewertungen der Auswirkungen von Datenübertragungen an US-Unternehmen auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln in Zukunft entbehrlich seien. Stattdessen kann inhaltlich auf den Beschluss der EU-Kommission zur Angemessenheit zurückgegriffen werden.US-Unternehmen, welche die Daten von europäischen Partnern verarbeiten, haben daher in Zukunft die Gelegenheit, entweder über das Trans-Atlantic Data Privacy eine Verpflichtung zu den europäischen Datenschutzgrundsätzen einzugehen oder sich über die EU-Standardvertragsklauseln an europäische Datenschutzregeln zu binden.
FAZIT
Der neue Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission erleichtert die Nutzung von US-Unternehmen für die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen deutlich. Die EU-Kommission ist zudem zuversichtlich, dass der erzielte Kompromiss den Anforderungen des Europäischen Gerichtshof gerecht wird.
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