So müssen sowohl das verleihende Unternehmen als auch der einsetzende Betrieb eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Konkret muss das Unternehmen, in dem die Zeitarbeitenden tätig sind, die Gefährdungsbeurteilung mit den arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen an das Zeitarbeitsunternehmen weitergeben oder diesem zumindest die Einsichtnahme ermöglichen. Damit sind beide Unternehmen gemeinsam für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich.
Gemeinsame Verantwortung
Die gemeinsame Verantwortung gilt bei allen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bei Unterweisungen ist beispielsweise das Zeitarbeitsunternehmen dafür zuständig, seine Beschäftigten zu den allgemeinen Risiken und allgemeinen Grundsätzen sicheren Verhaltens am Arbeitsplatz zu unterweisen. Welche Gefährdungen konkret am Arbeitsplatz vor Ort auftreten oder wie Maschinen zu bedienen sind, ist Inhalt der Unterweisung im entleihenden Unternehmen. „Erst wenn Zeitarbeitende eine Einweisung in den Arbeitsplatz und die Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Unternehmen sowie die entsprechenden Unterweisungen erhalten haben, darf die Tätigkeit aufgenommen werden. Verantwortlich dafür sind die Führungskräfte des Entleihers“, erläutert Brands. „Wie bei der Gefährdungsbeurteilung ist hier eine gewissenhafte Abstimmung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher essentiell. Wir unterstützen Unternehmen beim Einsatz von Zeitarbeitenden. Daher ist es für unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Betriebsärzte, die die arbeitsmedizinische Vorsorge übernehmen, wichtig, über den Einsatz von Zeitarbeitern informiert zu werden und dies bei der Planung der Betreuungszeit zu berücksichtigen“, so Brands weiter.
Einsatz nur für vereinbarte Tätigkeiten
Bei der Anfrage an das Zeitarbeitsunternehmen definiert der Einsatzbetrieb, welche Qualifikation die Beschäftigten haben müssen und wie sie eingesetzt werden sollen. Passend zu diesen Vorgaben werden die Zeitarbeitenden vom entsendenden Unternehmen ausgewählt. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden auf Zeit nur für die vereinbarten Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen. Soll ein Beschäftigter andere Aufgaben übernehmen, muss das zu den Qualifikationen des Mitarbeitenden passen, mit dem Zeitarbeitsunternehmen vereinbart werden und entsprechenden Maßnahmen wie beispielsweise angepasste Unterweisungen haben zu erfolgen. Gegebenenfalls muss der betroffene Zeitarbeitende auch durch einen anderen ersetzt werden, wenn die Qualifikation nicht mehr zur Arbeitsaufgabe passt.
Patenkonzept für mehr Sicherheit und Integration
„Eine feste Ansprechperson bei Fragen erleichtert Zeitarbeitenden die Einarbeitung und hilft ihnen, sich über die Besonderheiten im Unternehmen zu informieren. Mit sogenannten Paten kann das noch besser klappen: Diese Mitarbeitenden können die Brücke zur Stammbelegschaft schlagen und so zur Integration der Zeitarbeitenden beitragen. „Dies erleichtert die Akzeptanz der Sicherheitskultur des Unternehmens durch die Zeitarbeitnehmer und reduziert dadurch das Unfallrisiko erheblich, weil die Identifikation mit dem Unternehmen und dessen Leitlinien so höher ist“, weiß Brands.
Unternehmen und Beschäftigte können sich unter folgendem Link über das Angebot zur Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitssicherheit
[1] https://www.tk.de/resource/blob/2080570/9908a3b0d571ed58ed6b15e7804cfcb2/gesundheitsreport-2020-data.pdf
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com
Communication Manager
Telefon: +49 (0) 221 806-3522
E-Mail: contact@press.tuv.com