Jens Warnken, Präsident der IHK Cottbus, äußert sich im Namen der brandenburgischen IHKs: „Die geltende Umlagepraxis bei der Kostenverteilung für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung belastet nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem auch die Wirtschaft in Brandenburg seit langem im bundesweit überdurchschnittlichen Maß. Eine Angleichung bei den Stromnetzentgelten für faire Wettbewerbsbedingungen der Regionen ist längst überfällig auch vor dem Hintergrund, dass der in Brandenburg erzeugte Grünstrom überregional begehrt ist. Die Einführung des geplanten Wälzungsmodells durch die Bundesnetzagentur würde für spürbar mehr Transparenz und Fairness sorgen und eine echte Entlastungsperspektive für die brandenburgische Wirtschaft eröffnen. Auch mit Blick auf die Akzeptanz politischer Entscheidungen zur Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger oder neu anzusiedelnder Unternehmen in Ostdeutschland sind faire Netzentgelte äußerst wichtig.“
Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, ist es nach Ansicht der drei IHKs positiv zu bewerten, dass bei der Finanzierung der zu „wälzenden Kosten“ auf ein bestehendes Umlagemodell zurückgegriffen werden soll. Ein aufgesetztes Monitoring für eine valide Auskunft über die Entlastungswirkung in den Regionen wäre ebenso wichtig.
Der für die Energiewende erforderliche Netzausbau hat, wie die netzbedingte zeitweilige Abregelung der Anlagen (Redispatch), zu überdurchschnittlich hohen Verteilnetzentgelten in Brandenburg geführt. Die überwiegend durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägte brandenburgische Wirtschaft ist in allen Netz- und Spannungsebenen besonders stark betroffen. Nur wenige Großverbraucher können von Entlastungen Gebrauch machen.
Seit vielen Jahren fordern die ostdeutschen IHKs und weitere Akteure, darunter auch die brandenburgische Landesregierung, gerechtere Verteilnetzentgelte.
Hintergrund:
Das Wälzungsmodell umfasst eine sogenannte „Erneuerbare-Energien-Kennzahl“. Diese definiert anhand der in einer Region installierten Leistung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen und der daraus resultierenden „Netzbelastung“, ob ein Netzgebiet für die direkte Entlastung bei den Netzentgelten berechtigt sein wird. Dies trifft nach aktuellem Stand auf Brandenburg großflächig zu. Je höher die Kennzahl ist, desto größer wird die Entlastung des jeweiligen Netzgebietes. Zur Finanzierung der notwendigen Entlastungssumme soll diese über eine bestehende Umlage auf den Strompreis (§19 StromNEV) bundesweit auf alle Stromverbraucher gewälzt werden. Infos:
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