Zollbestimmungen Schweiz 2024: Welche Änderungen für Online-Händler gelten

Die Abschaffung der Industriezölle zum 01. Januar 2024 führte zu veränderten Zollbestimmungen für die Schweiz. In diesem Beitrag betrachten wir, wie sich die Änderungen auf deutsche E-Commerce-Händler auswirken und zeigen, warum es weiterhin wichtig bleibt, auf kompetente Partner für den Export in die Schweiz zu setzen.

Was hat sich 2024 geändert? Das Wichtigste im Überblick

Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des in 2017 vom Schweizer Bundesrat verabschiedeten Maßnahmenpakets „Importerleichterungen“. Hintergrund der Importerleichterungen ist das Ziel des Bundesrats, Handelshemmnisse zu reduzieren. Für deutsche E-Commerce-Händler bedeutet das eine Vereinfachung des Imports von Waren: Die Einfuhr in die Schweiz ist an weniger Zollbedingungen geknüpft.

Mit dem Inkrafttreten des 1973 unterzeichneten Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz wurden bereits tarifäre Handelshemmnisse zwischen den Ländern abgebaut.

Hierzu zählen unter anderem reduzierte Zollabgaben oder Zollfreiheit für bestimmte Importe und Exporte. Die jetzige Aufhebung der Industriezölle ist ein weiterer Anreiz für Deutschland, in die Schweiz zu exportieren.

Folgende Änderungen sind für E-Commerce-Händler aus Deutschland relevant:

Abschaffung der Industriezölle

Einfuhrzölle auf Industrieprodukte sind seit dem 01. Januar 2024 Geschichte. Zu den Industrieprodukten zählen alle Waren, die im Tares (elektronische Version des Schweizerischen Zolltarifs) als solche definiert sind. Explizit richtet sich die Aufhebung der Industriezölle an jene Industrieprodukte der Zollkapitel 25 bis 97. Dazu gehören beispielsweise auch Konsumgüter wie Kleidung und Elektronik (z. B. Leggins oder eine Kaffeemaschine) sowie Produktionsgüter (z. B. eine Säge mit Elektromotor).

Ausgenommen sind Produkte der Kapitel 35 und 38. Auf Erzeugnisse und Waren der Kategorien Fischerei- und Agrarprodukte sowie Futtermittel erhebt die Schweiz weiterhin Zölle. Hierunter fallen beispielsweise Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel mit tierischen Bestandteilen.

Vereinfachte Zolltarifstruktur

Da die Zollabgaben auf Industrieprodukte entfallen sind, benötigt es keine Unterteilung auf der Schweizer Unternummer mehr. Sechsstellige Zollnummern haben in diesem Zuge die bislang achtstelligen ersetzt. Das vereinfacht die Tarifstruktur. So reduziert sich der Schweizer Zolltarif von 6172 auf 4592 Tarifzeilen. Oder anders ausgedrückt: Aus 9114 Tarifpositionen werden 7511.

Die Verzollungsprozesse haben sich dadurch jedoch nicht verändert. Auch die bürokratischen Aufwände für Import und Export sind gleich geblieben. Erst das von der Schweiz geplante Verzollungssystem Passar vereinfacht zukünftig die Einfuhrzollanmeldung.

Beibehaltung der Mehrwertsteuer bei veränderten Mehrwertsteuersätzen

Am 01. Januar 2024 haben sich zudem die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz verändert. Dem hat das Schweizer Volk in einer Abstimmung im Jahr 2022 zugestimmt.

Cross-Border-Händler müssen die aktualisierten Mehrwertsteuersätze fortan auf Rechnungen an Schweizer Kunden ausweisen, sofern eine Mehrwertsteuerpflicht besteht.

Hinweis zu den veränderten Umsatzsteuersätzen in der Schweiz seit dem 01. Januar 2024:

  • Standard Umsatzsteuersatz: von 7,7 % auf 8,1 %
  • Reduzierter Umsatzsteuersatz: von 2,5 % auf 2,6 %
  • Sondersatz: von 3,7 % auf 3,8 %

Welche Auswirkungen haben die geänderten Zollbestimmungen auf den E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz?

Die einseitige Senkung der Importzölle hat die Attraktivität der Schweizer Wirtschaft für den Cross-Border-Handel gestärkt.

Steigende Kaufkraft der Schweizer Verbraucher

Als vergleichsweise kleine Industrienation ist die Schweiz auf die Einfuhr von Waren aus grenzüberschreitenden Gebieten angewiesen. Von den zollrechtlichen Änderungen profitieren nun Unternehmen auf globaler Ebene und so auch Cross-Border-Onlinehändler aus Deutschland. Denn die eingesparten Gelder der Einfuhrzölle legen Unternehmen tendenziell auf die Einkäufer um. Das heißt: Seit den Änderungen ist es für Schweizer noch günstiger, grenzüberschreitend einzukaufen.

Deutschland ist bereits der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Eine 2023 durchgeführte Statista-Umfrage zum internationalen Einkaufsverhalten der Schweizer kommt zu dem Schluss, dass 71 Prozent der Befragten in den letzten 12 Monaten Waren aus Deutschland bestellt haben. Das macht Deutschland auch unter Schweizer Verbrauchern zur beliebtesten Importnation.

Schon jetzt gehen Analysten davon aus, dass aus der Zollsenkung für Schweizer Verbraucher eine jährliche Einsparung von rund 350 Millionen Franken entsteht. Diese erhöhte Kaufkraft können deutsche E-Commerce-Händler nutzen, um ihre Marktposition in der Schweiz zu stärken.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Magazinartikel zum Thema „Verkauf in die Schweiz“ für weiterführende Informationen zum Versandhandel in die Schweiz.

Wegfall der Präferenznachweise

Da der Zollsatz für die Einfuhren von Industriegütern in die Schweiz fortan null beträgt, sind präferenzielle Ursprungsnachweise initial nicht mehr notwendig. Allerdings gilt dies nur so lange, wie die importierten Güter in der Schweiz verbleiben. Entscheiden sich die Schweizer, die bestellten Industriegüter wieder zu retournieren, behalten nur jene Güter ihren Präferenzstatus, die über einen Ursprungsnachweis verfügen.

Die „Nämlichkeitssicherung“ ist hier ein Stolperstein. Cross-Border-Händler müssen dem Zoll beweisen, dass der Zustand der retournierten Waren unverändert ist. Im Rahmen der gängigen Sammelverzollung ist das mit erhöhtem Aufwand verbunden.

Administrative Einsparpotenziale entstehen deutschen E-Commerce-Händlern somit im Cross-Border-Geschäft nur beim Import von Waren – und sind quasi wieder hinfällig, da die Ursprungsnachweise im Retourenfall weiterhin vorzuzeigen sind.

Warum brauchen Online-Händler weiterhin einen kompetenten Partner?

Trotz vereinfachter Zollsätze kommt es zu keiner Erleichterung in den Lieferprozessen. Vielmehr sind die Zollbestimmungen zumindest mittelfristig mit einem erhöhten administrativen Aufwand verbunden.

So mussten sich Händler aus Deutschland in die neue Zolltarifstruktur einlesen. Fehler geschehen hier schnell in der Abwicklung. Auch zukünftig sind schlankere administrative Prozesse nicht zu erwarten. Beispielsweise würden etwaige Öko-Taxes Cross-Border-Händler zusätzlich belasten.

Mit einem kompetenten Zollpartner wie exporto umgehen E-Commerce-Händler rechtliche und finanzielle Konsequenzen einer fehlerhaften Abwicklung und wählen sichere Prozesse:

  • Mit exporto halten Sie alle Formalitäten dank vorausschauender Planung ein.
  • exporto stellt dem Zoll alle notwendigen Dokumente ohne Ihr Zutun bereit.
  • Die Nähe zum Zoll und der regelmäßige Austausch sichern schnelle Kontaktwege.
  • Mittels Einzelverzollung gewährleistet exporto eine schnelle Abwicklung von Retouren.

exporto als agiler Partner für die Zollabwicklung

Beauftragen Sie exporto als Zollpartner, übernehmen wir für Sie alle Prozessschritte rund um den Grenzübertritt Ihrer Sendung. Für Sie bedeutet das: Schweizer Kunden zu bedienen, ist für Sie genauso einfach, wie der Verkauf an Kunden mit Wohnsitz in Deutschland.

Im Vergleich zu einer Spedition nehmen wir Ihnen alle grenzüberschreitenden Prozesse im Versandhandel ab. Das macht die Hinzunahme weiterer Dienstleister obsolet. Wir setzen unsere Prozesse so auf, dass Sie Zeit, Personal und Kosten sparen:

  • Nach Abschluss des Onboardings liegen uns alle für eine rechtlich einwandfreie Zollabwicklung notwendigen Dokumente, Formulare und Papiere vor.
  • Die Papiere und Dokumente übermitteln wir dem Zoll rein digital in automatisierten Prozessen.
  • Unser Team ist täglich mit dem Zoll in Kontakt und klärt alle aufkommenden Rückfragen seitens der Zollbehörden direkt und innerhalb kürzester Zeit.

Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die aktualisierten Zollbestimmungen der Schweiz. Dank unserer intelligenten Technologien und der Nähe zum Zoll sind wir in der Lage, schnell und rechtskonform auf (zukünftige) Änderungen zu reagieren.

Im Kern der exporto-Technologie steht eine Zolltarifnummern-Intelligenz, die über eine Anbindung an den Produktkatalog verfügt. Dazugehörige Informationen sowie Zolltarifnummern ergänzt das System eigenständig und skalierbar. Die Technologie wurde über Jahre entwickelt und ist mit Millionen von Daten angereichert. Damit übernehmen und gewährleisten wir die automatisierte Umstellung auf die neuen, reduzierten Zolltarifnummern für unsere Kunden.

Einzelverzollung via exporto am Beispiel von KoRo

Während die neuen Zollbestimmungen die Einfuhr von Waren in die Schweiz für deutsche Händler erleichtert haben, bleiben alte Retourenbedingungen weiterhin bestehen. Das klassische Sammelverzollungsverfahren kostet Sie Geld und Zeit. Kommt es zu einer Beschau, sind ganze Lkw-Ladungen von den zeitlichen Verzögerungen betroffen.

exporto wickelt hingegen alle Zollanmeldungen im Einzelverzollungsverfahren ab. Im Falle einer Beschau prüft der Zoll nur einzelne Pakete, der Lkw darf weiterfahren. Trotz Beschau wickeln Sie so alle Retouren zuverlässig und schnell ab.

Welche Vorteile dies bietet, zeigt unsere Case Study mit dem Lebensmittelversandhandel KoRo: Die Abwicklung im Einzelverzollungsverfahren hat die Lieferzeiten von Koro in die Schweiz um einen Tag und nach Großbritannien um zwei Tage verkürzt. Der ganze Prozess ist dank der Automatisierungen nun weniger fehleranfällig und die manuelle Datenübermittlung fällt weg.

Fazit: Cross-Border E-Commerce in die Schweiz ist nun noch attraktiver

Von den veränderten Zollbestimmungen profitieren in erster Linie die Schweizer Verbraucher. Das steigert die Kaufkraft der ohnehin Cross-Border affinen Kundschaft. Dank des Wegfalls der Zölle macht es für sie keinen Unterschied, ob sie bei einem regionalen oder internationalen Online-Shop bestellen.

Die daraus entstehenden Potenziale nutzen deutsche E-Commerce-Händler effizient, wenn sie auf transparente und intelligente Partner wie exporto setzen, die administrative Zoll-, Logistikund Steuerprozesse vollständig übernehmen. So entstehen auch Ihnen keine zusätzlichen Aufwände beim Verkauf in die Schweiz, sondern nur Potenziale.

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