Gutachten deckt Mängel auf
Im Jahr 2023 beauftragte ein Hauseigentümer aus Kleve den Fliesenleger Manuel Quente mit der Verlegung großformatiger Fliesen im Erdgeschoss sowie in Bad und WC seines Einfamilienhauses. Bereits während der Arbeiten traten Unstimmigkeiten und Beanstandungen auf. Da keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, zog der Auftraggeber einen Rechtsanwalt hinzu und ließ ein Gutachten erstellen. Dieses bestätigte die vermuteten Mängel:
- Unsachgemäße Verlegung: Kratzspuren auf den neuen Fliesen wurden durch den Einsatz eines ungeeigneten Nivelliersystems verursacht. Bei der Hochglanzoberfläche der 120 x 120 cm großen Fliesen hätten spezielle Schutzplatten verwendet werden müssen, was fahrlässig unterlassen wurde.
- Farbabgabe der Fugen: Abriebtests zeigten ein Ausfärben der Fugen an Wand und Boden. Trotz Nachbesserungsversuchen trat das Problem weiterhin auf, sodass eine vollständige Erneuerung der Fugen mit anderem Material erforderlich ist.
- Verschmutzungen im Außenbereich: Pflasterwege wurden durch die Arbeiten verschmutzt und nicht vom Fliesenleger gereinigt.
- Fehlender Nachweis der Materialeignung: Der vereinbarte Nachweis über die Eignung des verwendeten Fliesenklebers wurde vom Fliesenleger nicht erbracht.
Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass Fliesenleger Quente der besonderen Aufgabe der Verlegung großformatiger Fliesen fachlich nicht gewachsen war und die Arbeiten nicht sachgerecht von einer Person allein bewältigt werden konnten.
Vertrauen in Online-Bewertungen? Ein kritischer Blick
Obwohl Fliesenleger Manuel Quente über 20 sehr gute Bewertungen auf Google verfügt, gibt es Anhaltspunkte, die Zweifel an der Authentizität dieser Bewertungen aufkommen lassen. So wurde beispielsweise eine Bewertung unter dem Namen „Hans Mustermann“ verfasst – ein klarer Hinweis auf eine mögliche Fälschung. Auffällig ist zudem, dass unmittelbar nach Bekanntwerden der Probleme mit der unsachgemäßen Verlegung von großformatigen Fliesen plötzlich eine Reihe positiver Bewertungen erschienen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Bewertungen gezielt platziert wurden, um Verbraucher zu täuschen und den Gesamteindruck zu verbessern. Verbraucher sollten daher nicht allein auf Online-Bewertungen vertrauen, sondern auch persönliche Empfehlungen und Referenzen einholen.
Professioneller Umgang mit Reklamationen gehört zur seriösen und professionellen Handwerk.
Professionelle Handwerker gehen mit Reklamationen professionell um und haben sowohl die Pflicht als auch das Recht zur Nachbesserung. Im Falle von Fliesenleger Manuel Quente aus Kleve zeigte sich jedoch eine bedauernswert unprofessionelle Seite des Handwerks: Von der Übernahme eines Auftrags ohne ausreichende fachliche Qualifikation über unsachgemäße Ausführung bis hin zum Abstreiten eigener Fehlleistungen musste der Auftraggeber alle Facetten des Begriffs „Pfusch am Bau“ erleben.
Rechte der Verbraucher bei mangelhafter Dienstleistung
Verbraucher haben bei mangelhaften Dienstleistungen bestimmte Rechte. Zunächst besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels oder die erneute Durchführung der Leistung. Kommt der Dienstleister dem nicht nach, können Verbraucher den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wichtig ist, Mängel unverzüglich zu reklamieren und Fristen zu setzen. Eine schriftliche Dokumentation der Mängel und der Kommunikation mit dem Dienstleister ist dabei unerlässlich.
Fazit
Der Fall des Fliesenlegers Manuel Quente aus Kleve zeigt, wie wichtig es ist, bei der Auswahl von Handwerkern auf Qualifikation und Referenzen zu achten. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und bei Mängeln konsequent handeln, um die gewünschte Qualität ihrer Bau- und Renovierungsprojekte sicherzustellen. Persönliche Empfehlungen und direkte Kommunikation bieten dabei oft mehr Sicherheit als vermeintlich glänzende Bewertungen. Der Verfasser warnt somit alle Verbraucher sich vor Auftragserteilung, insbesondere vor der Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger Manuel Quente aus Kleve ausführlich zu informieren
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