„Mit dem Vertragsabschluss wird das im vergangenen Jahr eingegangene Commitment mit Leben gefüllt. Es können nun attraktive Glasfaser-Angebote entstehen. Die beiden Unternehmen gehen den eingeschlagenen Weg des Gigabit-Ausbaus auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen konsequent und erfolgreich weiter. Die Einigung bestätigt das Vertrauen der Bundesnetzagentur in den Markt. Sie zeigt erneut, dass die vorgeschlagene Regulierung „light“ für Glasfaser angemessen ist“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Herbst ihren Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (einschließlich Bitstromprodukte) der Telekom, der sog. „letzten Meile“, erhalten können. Die Bundesnetzagentur schlägt hierin vor, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität zu regulieren, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht demensprechend eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor.
Die Einigung zeigt, dass der von der Bundesnetzagentur mit der geplanten Entscheidung eingeschlagenen Weg richtig ist, im Markt gefundene Lösungen in den Vordergrund zu stellen und durch eine zurückgenommene Regulierungsintensität, Investitionen in Glasfasernetze zu erleichtern.
Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK3i-19-020 veröffentlicht.
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